Juweliere sind auf der Suche. Zwar hat das Finanzministerium die Frist zur verbindlichen Einführung der TSE (Technische Sicherungseinrichtung) verlängert. Doch welches Warenwirtschafts-System entspricht den Anforderungen?
In einer geschlossenen Juwelier-Facebookgruppe kocht derzeit ein Thema. Die Händler suchen einen Anbieter, der sowohl den aktuellen Vorgaben der Kassensicherungsverordnung entsprechen kann als auch im Idealfall für alle künftigen Anforderungen gewappnet ist. Bei der TSE, die nun im Herbst nächsten Jahres umgesetzt wird, geht es darum, das jeder Kassiervorgang einzeln mit Uhrzeit, Datum und Zeitdauer des Vorgangs erfasst und „veränderungsfrei“ gespeichert wird. Hintergrund des Themas ist die Verhinderung von Schwarzgeld und Steuerhinterziehung, die für das Finanzamt im Handel nur schwer nachvollziehbar ist.
Juweliere haben die Befürchtung, beim Finanzamt aufgrund der vergleichsweise hohen Transaktionskosten im besonderen Fokus zu stehen. Durch die Fiskalisierung der Registrierkassen mit der TSE sollen nachträgliche Manipulationen der Kassiervorgänge unmöglich gemacht werden. Grundsätzlich gilt die Kassensicherungsverordnung ab dem 1. Januar 2020 für alle Branchen. Da der Gesetzgeber allerdings festgestellt hat, das es für viel Kassenhersteller nicht möglich ist, die neuen technischen Anforderungen zu erfüllen, wurde diese Frist nun auf Ende September 2020 verschoben. Auch räumt der Gesetzgeber eine Schonfrist ein. Wenn es baulich und technisch nicht möglich ist, eine Kasse anzupassen, kann sie noch bis Ende 2022 genutzt werden. Dies gilt allerdings nur für Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden. Ansonsten gilt die Verordnung für alle Händler, die eine digitale Kasse führen.
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