Noch immer sorgt der Weko-Entscheid für Unsicherheit in der Schweizerischen Uhrenbranche. In einem Punkt aber herrscht Klarheit: Die Swatch-Group wird die Verfügung anfechten.
Der Ärger um den Entscheid reißt nicht ab. Noch sind nicht alle Details geklärt. Die Quellenlage ist nicht eindeutig, was vor allem an der unklaren Kommunikation der Wettbewerbsbehörde liegt (hier). Nach derzeitigem Stand beziehen sich die Beschränkungen die der ETA auferlegt wurden lediglich auf neue Großkunden. Bestehende Liefermengen aus 2019 können demnach auch 2020 realisiert werden. Somit würde die Swatch-Group-Tochter ETA auch 2020 wieder rund 500.000 Werke ausliefern dürfen.
Die Swatch Group sah die bisherige Situation anders. Sie war davon ausgegangen, dass sie ab Sommer 2019 keine Lieferverträge mit externen Kunden mehr abschließen dürfe, weil die Weko nicht entschieden habe wie es ab 2020 weitergehen werde.
Dem widerspricht die Weko. Der Swatch Group sei klar gewesen, dass sie ihre bestehenden Kunden weiter im gewohnten Umfang hätte beliefern dürfen. Sie hätte nur keine neuen Verträge mit Großkunden abschließen dürfen. In der Zusammenarbeit mit kleineren, mittelständischen Unternehmen hätte es aber keine Einschränkungen gegeben. Mit kleinen Kunden hätten sogar neue Verträge abgeschlossen werden dürfen.
Die Swatch Group wiederum bemängelt, dass es trotz sechsmaliger schriftlicher Nachfrage kein Signal der Weko für die Zeit nach dem 31.12.2019 gegeben hätte. Swatch-Group-Chef Nick Hayek hatte gesagt und bereits bestätigt, dass er deswegen keine Werke für Dritte produziert habe. Er könne also gar nicht ausliefern, weil er keine Werke habe. Mittlerweile hat ein Swatch Group-Sprecher gegenüber der Zeitung „Finanz und Wirtschaft“ bestätigt, dass die Verfügung der Wettbewerbskommission angefochten wird. Der Fall komme vor das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Aufschiebende Wirkung habe die Einsprache aber keine.
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