Händler haften nicht für Kundenbewertungen

Händler tragen keine Verantwortung für Kundenbewertungen auf Amazon. Dies hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt.


Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Händlerin, die Kinesiologie-Tapes anbietet, zwar selbst nicht damit geworben, dass sie zur Schmerzbehandlung geeignet seien, aber ihre Kunden auf Amazon. Ein Wettbewerbsverein, der gegen die Händlerin klagte, hatte beanstandet, dass sich die Händlerin die Kundenrezensionen zu eigen gemacht hätte und auf Löschung hätte drängen müssen. Da Amazon allerdings die Löschung der Kundenrezensionen verweigert hatte, hätte die Händlerin nach Auffassung des Verbands die Produkte bei Amazon nicht anbieten dürfen. Der BGH wies die Klage zurück.

„Die Kundenbewertungen sind zwar irreführende Äußerungen Dritter, weil die behauptete Schmerzlinderung durch Kinesiologie-Tapes medizinisch nicht gesichert nachweisbar ist. Die Beklagte hat mit den Kundenbewertungen aber nicht geworben”, heißt es in einer Pressemitteilung zur Entscheidung. Die Händlerin hat nach Ansicht des BGH keine Werbung mit den Rezensionen gemacht oder sie veranlasst. “Die Kundenbewertungen sind vielmehr als solche gekennzeichnet, finden sich bei Amazon getrennt vom Angebot der Beklagten und werden von den Nutzern nicht der Sphäre der Beklagten als Verkäuferin zugerechnet”, so der BGH weiter. Als wichtig wertet das Gericht dabei, dass Kundenbewertungssysteme von Online-Marktplätzen „gesellschaftlich erwünscht” seien und verfassungsrechtlich durch das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt sind.

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