Irritation im Juwelier-Handel. Warum greift bei Corona nicht die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) wie bei Einbruch oder Diebstahl? Juweliere wundern sich.
Für Juwelier Jürgen Grün ist die Sache nicht zu verstehen. Seine Versicherung sagt ihm, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung im aktuellen Corona-Fall nicht greift, weil kein Sachschaden vorausgegangen sei. Würde es im Geschäft gebrannt haben, wäre es zu einem Einbruch gekommen, würde die Versicherung greifen. Ebenso bei Problemen, die außerhalb der Geschäftsräume ihren Ursprung haben, beispielsweise wenn beim Nachbarn ein Wasserschaden entstanden wäre oder wenn es in der Zentrale des Einkaufscenters zu einem Stromausfall gekommen wäre. Doch warum greift die BU-Versicherung nicht bei Corona, zumal Personenschäden höher als Sachschäden gewertet werden?
Was Jürgen Grün vor allem ärgert: Er hatte vorgesorgt und seiner Meinung nach das Beste getan, um sich gegen derlei Ausfälle abzusichern. Nun aber wird seine Vorsorge nicht belohnt. Er wünscht sich, dass auch die Versicherer in die Pflicht genommen werden – auch im Sinne des Gemeinwohls, damit mögliche Kosten, die beispielsweise bei Kurzarbeit entstehen, nicht von der Regierung aufgefangen werden müssen. „Blickpunkt Juwelier“ wird weiter berichten.
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