Noch im Juni wird das Urteil im Vertreter-Mord erwartet. Der Nebenkläger hat nun Schadensersatz gefordert.
Wie die „Pforzheimer Zeitung“ berichtet sei noch im Juni mit einer Entscheidung im Fall des getöteten Pforzheimer Schmuckhändlers (hier) zu rechnen. Derweil stellte der Nebenklagevertreter ein Adhäsionsverfahren, bei dem bereits im Strafprozess auch zivilrechtliche Ansprüche erfolgen können. Es geht um Schadenersatz in Höhe von knapp 100.000 Euro für den gestohlenen Schmuck, eine Armbanduhr des Opfers, nicht gelieferte Brillanten sowie die Beerdigungskosten. Zudem geht es um Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 40.000 Euro für die Ehefrau und den Sohn des getöteten Schmuckhändlers.
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