Weko-Direktor Patrik Ducrey hat nun begründet, warum es künftig keine Auflagen mehr für die ETA gibt.
Bei seiner Begründung der gestrigen Entscheidung (hier) ging der Chef der Wettbewerbs-Kommission (Weko) Ducrey in einer Pressekonferenz auf die Grundüberlegung ein: Ziel der Vereinbarung von 2013 mit der Swatch Group sei es gewesen, die monopolistischen Strukturen bis Ende 2019 aufzubrechen. Bis dahin sollten andere Uhrenmarken vermehrt selbst Uhrwerke produzieren und es sollten sich neue Uhrwerkhersteller als Mitbewerber der ETA in Stellung bringen.
Doch dies schien nicht Realität zu werden. „Wir hatten Hinweise, dass sich der Markt möglicherweise nicht in die richtige Richtung bewegt und starteten daher vor zwei Jahren eine vertiefte Analyse”, sagte Ducrey. Diese Analyse hätte allerdings viel Zeit in Anspruch genommen. Die Zeit bis zum Ablauf der Vereinbarung Ende 2019 hätte nicht ausgereicht. Deswegen sei es zu der Verlängerung bis Sommer 2020 gekommen, was im Dezember 2019 mitgeteilt wurde und für viel Ärger nicht nur bei Swatch-Chef Nick Hayek geführt hatte.
In seiner aktuellen Entscheidung ist die Weko zum Schluss gekommen, dass die Zeit für mehr Wettbewerb nun reif sei. Wäre es 2013 zu einem von der ETA angeordneten Lieferstopp gekommen, hätte das noch das Ende vieler Uhrenhersteller bedeutet. Heute sei es möglich, Uhrwerke über andere Kanäle zu beziehen, begründete Ducrey den Entscheid. Vor allem Sellita sei eine Alternative zur ETA. Zudem hätten ETA-Kunden ihre Eigenproduktion auf- und ausgebaut. Und allgemein habe die Nachfrage am Markt für mechanische Uhren mit dem Label „Swiss Made“ seit 2013, als die Werke noch knapp waren, abgenommen. Die Abhängigkeit von ETA sei insgesamt kleiner geworden.
Konkrete Zahlen wollten die Weko-Verantwortlichen mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis der betroffenen Firmen nicht nennen. Swatch hat noch keine Stellungnahme zur Weko-Entscheidung abgegeben und will erst die offizielle Begründungen abwarten.
Weko-Präsident Andreas Heinemann sagte in der Pressekonferenz, dass die ETA aber ein marktbeherrschendes Unternehmen bleibe. Zähle man die Uhrwerke dazu, die ETA für Marken der Swatch-Gruppe produziere, dann liege die Kapazität um ein Mehrfaches über jener von Sellita. Aus diesem Grund müsse ETA gesetzliche Verhaltensregeln erfüllen. Unzulässig wären laut Heinemann eine Verdrängungstaktik mit tiefen Preisen oder die Koppelung mit anderen Geschäften der Gruppe. Die Weko werde ein Auge auf den Markt richten und bei Bedarf einschreiten. Den Kunden der ETA stehe hingegen bei Missbräuchen in erster Linie der zivilrechtliche Weg für Klagen offen, hieß es.
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