Das Gericht entschied: Die Breuninger-Häuser (hier Stuttgart) bleiben weiterhin geschlossen. (Credit: Simon Dux Media / Shutterstock.com)
Das Unternehmen Breuninger darf seine elf Modehäuser weiterhin nicht öffnen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hält die Schließung für richtig. Das Land argumentiert, Breuninger mache viel Online-Umsatz
Breuninger (mehr als 5.000 Mitarbeiter) hatte darauf verwiesen, keinen Zugang zu den Förderprogrammen des Bundes zu haben. Als großes mittelständisches Familienunternehmen habe es 2019 einen Umsatz von deutlich über 750 Mio. Euro bei einem positiven Jahresergebnis im zweistelligen Millionenbereich erzielt. Für die Überbrückungshilfe III seien nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 750 Mio. Euro antragsberechtigt. Ihr Umsatz für 2020 liege aber voraussichtlich darüber.
Breuninger hatte argumentiert, die Schließung seiner Häuser sei unverhältnismäßig. Desweiteren verstoße die Verordnung gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass ein Supermarkt seine Bekleidungsabteilung weiterhin betreiben dürfe, während Breuninger seine Häuser geschlossen halten müsse.
Das Gericht argumentierte dagegen, Breuninger dürfe Click & Collect anbieten. Presseberichten zufolge erziele Breuninger zudem 30% seines Umsatzes mit dem Online-Shop. Auch die Gastronomie in den Häusern könne Liefer- und Abholservices anbieten. (Quelle: Textilwirtschaft)
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