AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

METH MEDIA Verlags GmbH
M.M. Verlags GmbH
Medienwerkstätte Werbeagentur GmbH
New Concept Agentur GmbH

 

Meth Media Verlags GmbH, M.M. Verlags GmbH, Medienwerkstätte Werbeagentur GmbH und New Concept Agentur GmbH werden zusammengefasst im Folgenden als “AN” (Auftragnehmerin) bezeichnet.

 

GELTUNGSBEREICH

 

1. Für die Geschäftsbeziehung der AN und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AN erbringt daher ausschließlich aufgrund dieser AGBs ihre Leistungen.

 

2. Etwaigen AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen und werden diese auch bei Kenntnis seitens der AN nicht akzeptiert, sodass es einem weiteren Widerspruch nicht bedarf.

 

3. Änderungen oder von der AN gewährte Sonderkonditionen werden gesondert ausgefertigt und sind nur wirksam, wenn die AN diese schriftlich bestätigt. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

 

4. Diese AGBs sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar (B2B).

 

5. Die Angebote der AN sind freibleibend und unverbindlich, sofern seitens der AN im Angebot selbst nichts anderes schriftlich zugesichert wurde.

 

ANGEBOTE UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG, ABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN / TERMINE

 

1. Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die AN bedarf der engen Kooperation der Vertragsparteien und der Mitwirkung durch den Kunden. Besonders die Erstellung individueller Leistungsbeschreibungen, Fachkonzepte oder eines Pflichtenheftes erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden zur Verfügung gestellten bindenden Informationen. Der Kunde wird alle sich hieraus ergebenden Obliegenheiten als Hauptleistungspflichten erfüllen. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Informationen zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit zur Verfügung stellt. Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht stellt der Kunde ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung und sorgt dafür, dass diese auch die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse haben, einschließlich des Rechts zur Vereinbarung eventueller Auftragsänderungen. Der Kunde wird die AN über alles informieren, was für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung ist, auch wenn etwas erst während der Durchführung des Auftrages bekannt wird. Alle Mitwirkungspflichten werden vom Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht unverzüglich, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. Die AN kann hierdurch verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Weitergehende Ansprüche von der AN bleiben hierdurch unberührt.

 

2. Bei einem Vertragsabschluss zwischen der AN und dem Kunden, bei welchem der Kunden den Text und/ oder die Bilder für seine Präsentationsseite bei juwelieronline.de zur Verfügung stellt oder einer von der AN vorbereiteten Content- Seite bestätigt, haftet der Kunde für die Richtigkeit des Textes und wird die AN vom Kunden schad- und klaglos gehalten. Weiters haftet der Kunde im Besitz der Urheberrechte an allen Bildern zu sein. Des Weiteren können diese Bilder zu anderen Themenseiten mit den gleichen zur Verfügung gestellten Zusatzinformationen (z.B. Bildtexte, Urheberrechtsvermerke) Verwendung finden. Sollte der Kunden von Einschränkungen im Bereich des Urheberrechts in Kenntnis sein, verpflichtet sich dieser die AN über alle ihm bekannten Beschränkungen zu informieren.

 

3. Aus der von der AN erstellten Leistungsbeschreibung ergibt sich der Umfang der zu erbringenden Leistung. Die Leistungsbeschreibung findet sich im AN-Vertrag, einer allfälligen Auftragsbestätigung oder einem Briefingprotokoll (Angebotsunterlagen). Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch der AN, wobei innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens bei der Auftragserfüllung Gestaltungsfreiheit der AN besteht.

 

4. Alle Leistungen der AN (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen dreier Werktage ab Erhalt der Leistung schriftlich die Freigabe versagt.

 

5. Der Kunde wird der AN unverzüglich und vollständig alle für das Projekt, dh die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig zugänglich machen. Er wird die AN von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages bedeutend sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

 

6. Der Kunde ist darüberhinaus verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die der AN zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. DIE AN haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die AN wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad-, klag- und exekutionslos. Der Kunde hat der AN alle erlittenen Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten der rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

7. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der AN schriftlich zu bestätigen. Verzögert sich die Leistung der AN aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

8. Befindet sich die AN in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der AN schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ / EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT

 

Sobald der potentielle Kunde die AN zur Erstellung eines Konzepts eingeladen hat und die AN dieser Einladung Folge leistet, gelten unverzüglich vorvertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten, insbesondere gilt:

 

1. Nach Annahme der Einladung durch die AN zur Erstellung eines Konzepts treten der Kunde und die AN in ein Vertragsverhältnis (Pitching-Vertrag), welchem diese AGBs ausdrücklich zugrunde gelegt werden.

 

2. Die AM erbringt bereits bei Konzepterstellung /-verarbeitung eine kostenintensive Vorleistung, obwohl der Kunde selbst noch keine Leistungsverpflichtung übernommen hat. Das Konzept untersteht daher in all seinen Teilen, insbesondere in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, Eine Nutzung, Bearbeitung oder Weiterverarbeitung dieser Teile ohne schriftliche Zustimmung durch die AN ist dem potentiellen Kunden nicht gestattet.

 

3. Jedes von der AN erstellte Konzept enthält werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind all jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

 

4. Der potentielle Kunde ist verpflichtet es zu unterlassen, die von der AN im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages -in welcher Form auch immer- zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

 

5. Sofern der potentielle Kunde der Auffassung ist, dass ihm von der AN Ideen präsentiert wurden, auf die er selbst bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen drei Tagen nach dem Tag der Präsentation schriftlich unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Wenn der Kunde daher nicht binnen der genannten Frist eine entsprechende Meldung bei der AN erstattet, gehen die Vertragsteile davon aus, dass die AN dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Verwendet der Kunde diese Idee, ist die AN dabei verdienstlich geworden.

 

6. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung am Konto der AN ein.

 

7. Sämtliche Leistungen der AN bleiben im Eigentum derselben und können jederzeit, daher auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vom Kunden zurückverlangt werden. Als Leistung im Sinne dieses Punktes werden auch jene Leistungen verstanden, die im Rahmen einer Präsentation (Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias) oder auch Teile daraus, ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale verstanden.

 

8. Der Kunde erwirbt erst durch vollständige Zahlung des Honorars inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer das Recht der Nutzung bzw. Verwertung an den Leistungen der AN für den vereinbarten Verwendungszweck. Die Leistungen der AN dürfen ausschließlich in Österreich und Deutschland verwendet werden, solange keine explizite Genehmigung seitens der AN für ein anderes Land schriftlich erteilt wird. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der AN, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

 

9. Bei Websiteprojekten erwirbt der Kunde bei vollständiger Bezahlung das Recht, die für ihn erstellte Website zu verwenden und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Es wird jedoch ausdrücklich festgehalten, dass der durch die AN bereitgestellte Content (Bilder und Informationen zu Kollektionen usw.) im Zuge der vereinbarten Wartung und Aktualisierung zur Verfügung gestellt wird, sich im Eigentum der AN befindet und nicht Bestandteil der Erstellung der Website ist. Bei Beendigung des Wartungsvertrages erlischt auch das Recht an der Verwendung dieses Contents.

 

10. Bearbeitungen, Änderungen, Weiterentwicklungen durch den Kunden oder durch ihm zurechenbare Dritte von Leistungen der AN, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der AN und gegebenenfalls des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil und ist die AN zur Herausgabe nicht verpflichtet. Der Kunde hat ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte keinen Rechtsanspruch auf “elektronische Arbeiten”.

 

11. Für die Nutzung von Leistungen der AN bzw. von Werbemitteln, für die AN konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der AN notwendig. Für etwaige solcher Nutzungen steht der AN im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. Jahr die Hälfte und im 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Danach ist keine Vergütung mehr fällig.

 

12. Weiters ist die Zustimmung der AN für die Nutzung von Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht die schriftliche Zustimmung der AN erforderlich und steht ihr und gegebenenfalls dem Urheber hierfür eine separate Vergütung zu.

 

13. Der Kunde haftet der AN für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung vereinbarten bzw. angemessenen Honorars.

 

14. Alle von der AN präsentierten, übermittelten oder elektronisch zugänglich gemachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AN weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung der Entwürfe der AN verbleiben ohne Einschränkung bei der AN.

 

HONORAR / ZAHLUNG / EIGENTUMSVORBEHALT

 

1. Der Honoraranspruch der AN entsteht nach Erbringung jeder einzelnen Leistung, wobei die AN zur Deckung des zu erwartenden Aufwandes berechtigt ist eine Honorarakonto (Vorschuss) zu verlangen. Weiters ist die AN berechtigt, ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von zumindest EUR 5.000,00 (in Worten Euro fünftausend) oder solchen, die sich über einen Zeitraum von zumindest 3 Monaten erstrecken Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen und (weitere) Akontozahlungen einzufordern.

 

2. Das Honorar versteht sich als Nettohonorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und aller der AN erwachsenden Barauslagen. Leistungen, welche ausdrücklich nicht vom vereinbarten Honorar umfasst sind, sind vom Kunden gesondert zu entlohnen. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die AN für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

 

3. Etwaige Kostenvoranschläge der AN sind unverbindlich. Die AN wird im Falle einer um mehr als 10% -igen Kostenüberschreitung den Kunden entsprechend informieren und gilt diese sodann bekannt gegebene Überschreitung als vom Kunden genehmigt, sofern dieser nicht binnen einer Frist von drei Tagen der Überschreitung schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Etwaige Kostenüberschreitungen von bis zu 10% gelten als vom Kunden von vornherein als genehmigt.

 

4. Sollte der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der AN – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändern oder abbrechen, hat er der AN die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und sämtliche Kosten zu erstatten. Darüberhinaus hat der Kunde der AN das gesamte vereinbarte Auftragshonorar als Entgelt zu erstatten, sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflicht- bzw. Vertragsverletzung der AN legitim ist. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die AN zurückzustellen. Ausdrücklich wird die Anrechnungsvergütung gemäß §1168 ABGB ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, die AN hinsichtlich etwaiger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der AN schad-, klag und exekutionslos zu halten.

 

5. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Die Zahlung ist für den Empfänger spesenfrei zu begleichen. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der AN gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts (Honorars samt Steuern und Barauslagen) einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der AN.

 

6. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters trägt der säumige Kunde sämtliche Kosten der AN die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und gerichtlicher bzw. außergerichtlicher Eintreibung (Kosten zweier Mahnschreiben von derzeit zumindest je EUR 20,00) notwendig und nützlich sind. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den üblichen und gesetzlichen Tarifen der jeweiligen Intervenienten. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens und weitergehender Rechte bleibt der AN vorbehalten.

 

7. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist die AN berechtigt alle, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und ist gleichzeitig nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Bezahlung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Der Kunde ist jedoch weiterhin zur Entgeltzahlung verpflichtet. Bei ratenweiser Zahlung (Teilzahlung) behält sich die AN das Recht vor, bei Verzug mit nur einer Rate bzw. Teilzahlung, unabhängig davon ob es sich um eine Haupt- oder Nebenforderung handelt, die sodann noch offenen Beträge sofort fällig zu stellen und deren unverzügliche Bezahlung zu fordern. (Terminsverlust)

 

8. Sofern die AN nicht schriftlich zustimmt bzw. gerichtlich nichts anderes festgestellt wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen jene der AN aufzurechnen.

 

LEISTUNGEN UND BEAUFTRAGUNG DRITTER / SOCIAL-MEDIA-KANÄLE

 

1. Die AN ist nach eigenem, freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“), wobei die Beauftragung eines Dritten im Rahmen der Fremdleistung entweder im Namen der AN oder im Namen des Kunden erfolgen kann, wobei eine Beauftragung im Namen des Kunden nach entsprechender vorheriger Information an den Kunden erfolgen wird. Die AN wählt etwaige Dritte mit größter Sorgfalt aus und achtet darauf, dass dieser über die zur Erbringung der Leistung erforderliche sachliche und fachliche Qualifikation verfügt.

 

2. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des AN-Vertrages aus wichtigem Grund.

 

3. Durch diese AGB wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Social-Media-Kanal-Anbieter wie zB “Facebook” es sich in ihren eigenen Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der AN nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch kann auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte erfolgen. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die AN arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die AN beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von solchen Anbietern einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Users, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die AN aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit auf einer solchen Plattform abrufbar ist.

 

 VORZEITIGE VERTRAGSAUFLÖSUNG / VERTRAGSBEENDIUNG

 

1. Die AN ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn

 

I. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird und/oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

 

II. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt (z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages, Mitwirkungspflichten)

 

III. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der AN weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

 

2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Nachfristsetzung aufzulösen, wenn die AN fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

3. Bei Vertragsbeendigung (aus welchem Grund auch immer) wird die Verbindung zur Datenbank der AN unterbrochen.

 

WERBEMAßNAHMEN DER AUFTRAGNEHMERIN / KENNZEICHNUNG

 

1. Die AN ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich selbst und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

2. Weiter ist die AN vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG / PRODUKTHAFTUNG

 

1. Sofern im Einzelfall nichts anderes festgelegt wurde, gelten für Grafikarbeiten (Screendesign und Printdesign) zwei Korrekturläufe als vereinbart.

 

2. Der Kunde hat Leistungen der AN schriftlich abzunehmen. Die Abnahme hat innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem der Kunde erstmals Zugang zum Leistungsgegenstand hat. Etwaige Mängel in der Ausführung hat der Kunde in der Abnahme schriftlich zu rügen. Mängel sind hinreichend genau zu beschreiben, zu belegen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die AN zu. Erfolgt keine fristgerechte Meldung über die Abnahme, so gilt die betreffende Leistung nach Ablauf der obigen Frist als mängelfrei abgenommen und ist sodann die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

 

3. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die AN zu und werden die Mängel in angemessener Frist behoben wobei der Kunde im Sinne seiner vertraglichen Sorgfaltspflicht alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Die AN ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

 

4. Weiters obliegt es dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die AN ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die AN haftet daher im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

 

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt sieben Tage ab Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach erbrachter Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

6. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der AN und der ihr zurechenbaren Dritten (Angestellten, Auftragnehmer, Erfüllungsgehilfen etc.) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Der Umfang des Haftungsausschlusses gilt für die persönliche Haftung der der AN zurechenbaren Dritten. Jegliche Haftung der AN für Ansprüche, die auf Grund der von ihr erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die AN ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht leicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die AN nicht für Prozesskosten, (eigene) Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die AN diesbezüglich schad-, klag- und exekutionslos zu halten.

 

7. Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der AN. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

8. Hosting: Wenn der Kunde die Website bei der AN hostet, garantiert diese eine Reaktionszeit bei etwaigen funktionellen Themen/Fragen/Punkten/Problemen binnen 24 Stunden (Werktags). Die Mindestlaufzeit der Hostingvereinbarung beträgt 12 Monate und kann jährlich zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Etwaige anfallende Kosten bezüglich der Website oder Datenmigration werden gesondert verrechnet.

 

DATENSCHUTZ

 

1. (Einwilligungserklärungen) Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

 

2. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

3. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an METH MEDIA Verlags GmbH 1070 Wien, Wimbergergasse 28, info@blickpunktjuwelier.de widerrufen werden.

 

4. (Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO) Die AN verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, die unter folgende Datenkategorien fallen: Name, Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnis, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten, UID Nummer.

 

5. Der Kunde stellt seine Daten freiwillig zur Verfügung und die AN verarbeitet diese Daten auf Grundlage der Einwilligung des Kunden zu folgenden Zwecken: Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis).

 

6. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass die AN die Kundendaten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeitet. Für einen wirksamen Widerruf muss sich der Kunde an METH MEDIA Verlags GmbH 1070 Wien, Wimbergergasse 28, info@blickpunktjuwelier.de wenden.

 

7. Die vom Kunden bereit gestellten Daten sind weiters zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten kann die AN den Vertrag mit dem Kunden nicht abschließen. Die AN speichert die Kundendaten bis zum Abschluss des Projekts bzw. im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Für diese Datenverarbeitung ziehen wir Auftragsverarbeiter heran.

 

8. Die AN setzt Verfahren zur automatisierten Entscheidungsfindung/Profiling ein, die gegenüber dem Kunden eine rechtliche Wirkung haben oder ihn in ähnlicher Weise beeinträchtigen. Zum Zwecke einer optimalen Kundenbetreuung speichert die AN nämlich Kundenaktivitäten, damit relevante und zielgerichtete Maßnahmen gesetzt werden können, um so die Zufriedenheit zu verbessern oder das Service individuell anzupassen. Kundendaten erhalten diejenigen MitarbeiterInnen der AN, die diese zur Erfüllung von vertraglichen und gesetzlichen Pflichten sowie berechtigten Interessen benötigen. Darüber hinaus erhalten von der AN beauftragte Auftragsverarbeiter und sonstige Empfänger, wie IT-, Cloud- und Telekommunikations-Dienstleister, Steuerberater, Inkassodienstleiste diese Daten. Sämtliche Auftragsverarbeiter sind vertraglich entsprechend dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.

 

9. (Rechtsbehelfsbelehrung): Dem Kunden stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Sollte der Kunde einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz orten, so steht ihm der Datenschutzbeauftragte der AN oder in Österreich die österreichische Datenschutzbehörde zur Verfügung.

 

10. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift unter den Vertrag, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

1. Der Erfüllungsort ist der Sitz der AN. Bei einem Warenversand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die AN die Ware(n) an das Beförderungsunternehmen übergeben hat.

 

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen, oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragsparteien eine angemessene Regelung formgerecht vereinbaren, die dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit gekannt hätten.

 

3. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der AN und dem Kunden wird das für die die AN sachlich zuständige Gericht am Sitz der AN vereinbart. Ungeachtet dessen ist die AN berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

4. Ausdrücklich vereinbart wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechts unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

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