Blancpain gewinnt Plagiat-Klage

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen urteilte, dass Reapain aus China Plagiate des Schweizer Uhrenherstellers Blancpain fertigt. 


Die Swatch-Tochter Blancpain (1735 gegründet) wehrte sich gegen das aus ihrer Sicht plumpe Plagiat der Chinesen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum: Reapain sollte nicht in der Schweiz als Marke registriert werden. Doch die Bundesanstalt wies die Beschwerde des Uhrenherstellers überraschenderweise ab. In der Begründung hieß es unter anderem, beide Logos wiesen trotz Ähnlichkeiten deutliche Unterschiede auf, womit eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden könne. Dagegen erhob Blancpain Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Dort wurde der Entscheid kassiert und die Bundesanstalt angewiesen, die Marke Reapain im Markenregister zu löschen. In der Urteilsbegründung heißt es: Reapain übernehme von Blancpain “nicht nur den Zeichenbestandteil `Pain´, sondern auch deren ungewöhnliches Schriftbild mit Serifenschrift, Kapitälchen sowie größer geschriebenen Anfangs- und Endbuchstaben”. Dadurch erwecke Reapain den Eindruck, “die Waren stammten von derselben Fabrikantin, die mit ähnlichen Zeichen versehene Waren in unterschiedlichen Märkten positioniert”.

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