Bargeld und Gutscheine machen einen immer größeren Anteil der Weihnachtsgeschenke aus. Im November und Dezember 2018 werden die Einzelhändler in Deutschland nach Schätzungen des Handelsverbands Deutschland rund drei Milliarden Euro Umsatz mit dem Verkauf von Gutscheinen erzielen.
Wenn Gutscheine nicht ausdrücklich befristet sind, gelten sie drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem sie gekauft wurden. Das heißt für dieses Weihnachtsgeschäft: Unbefristete Gutscheine gelten bis zum 31. Dezember 2021.
Umtauschquote sinkt
Die zunehmende Zahl an Gutscheinen und Bargeld führt zu einer sinkenden Umtauschquote. Mittlerweile werden über alle Sortimente hinweg in der Regel weniger als 5 % der Geschenke umgetauscht.
Bei einwandfreier Ware haben die Kunden grundsätzlich keinen Anspruch auf Umtausch. Dennoch kommen viele Händler den Kunden mit Kulanzangeboten entgegen. Bei mangelhafter Ware gilt ein zweijähriges Gewährleistungsrecht. Im Online- und Versandhandel gilt grundsätzlich das Fernabsatzrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen.
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