Bei einer Razzia in einem Juweliergeschäft in Köln fand die Polizei eine geladene Waffe. Da der Goldschmied keinen Waffenschein besitzt, musste er vor Gericht.
Der Juwelier sagte vor dem Kölner Amtsgericht, er sei in der Vergangenheit mehrfach Opfer von Einbrechern geworden. Er habe sich die Waffe zum eigenen Schutz an einer Straßenecke in Brüssel besorgt, um sich im Notfall verteidigen zu können. Der wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagte Goldschmied erhielt schließlich die Mindeststrafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung.
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