Die Senkung der Obergrenze für anonyme Barzahlung kommt: Zum 1.1.2020 ist dies nur noch möglich bis 2.000 Euro.
Schon seit geraumer zeit wird an einem Gesetz zur Verschärfung des bereits geltenden Geldwäsche-Gesetzes (GWG) gebastelt. Es soll geltende EU-Geldwäsche Richtlinien umsetzen. Nun befindet sich das Gesetz auf der Zielgeraden und wird zum 1.1.2020 in Kraft treten. Augenfälligste Neuerungen: Die Obergrenze für den anonymen Kauf von Edelmetallen gegen Barzahlung wird deutlich gesenkt von derzeit 10.000 Euro auf 2.000 Euro. Einige Händler haben bereits angekündigt, keine Tafelgeschäfte mehr anzubieten, sondern nur noch im Versandhandel Edelmetalle zu verkaufen.
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