Bargeld und Gutscheine machen einen großen Anteil der Weihnachtsgeschenke aus. Im November/Dezember 2019 werden Einzelhändler bundesweit nach HDE-Schätzung rund 3 Mrd. Euro Umsatz mit dem Verkauf von Gutscheinen erzielen.
Gutscheine gelten, wenn sie nicht ausdrücklich befristet sind, drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Das heißt für dieses Weihnachtsgeschäft: Unbefristete Gutscheine gelten bis zum 31. Dezember 2022. Die zunehmende Zahl an Gutscheinen und Bargeld führt zu einer sinkenden Umtauschquote. Mittlerweile werden über alle Sortimente hinweg in der Regel weniger als 5 % der Geschenke umgetauscht. Bei einwandfreier Ware haben Kunden grundsätzlich keinen Anspruch auf Umtausch. Bei mangelhafter Ware (der Mangel muss beim Kauf schon bestanden haben) gilt ein zweijähriges Gewährleistungsrecht. Im Online- und Versandhandel gilt grundsätzlich das Fernabsatzrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen.
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