Trotz Insolvenz: Esprit darf weitermachen

Die Gläubiger von Esprit haben einer Fortführung in Deutschland zugestimmt.


Die Gläubiger der sechs deutschen Tochtergesellschaften des Modekonzerns Esprit haben für eine uneingeschränkte Fortführung des Geschäftsbetriebs gestimmt. Damit sei dem Ratinger Konzern ein wichtiger Schritt zur Sanierung seines Geschäfts in Deutschland gelungen, teilte die Rechtsanwaltskanzlei White & Case Partners mit. Biner Bähr, Anwalt der Kanzlei und Sachwalter bei Esprit sagte: „Insgesamt sind wir auf einem sehr guten Weg und genau im Zeitplan.“ Esprit hatte Ende März ein Schutzschirmverfahren für seine deutschen Gesellschaften eingeleitet. Im Zuge des Insolvenzverfahrens der deutschen Töchter ab 1. Juli beschloss das Unternehmen 1.200 Mitarbeiter weltweit zu entlassen und die Hälfte seiner Stores in Deutschland zu schließen.

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