Versicherungsschutz im Schließfach: Allgefahrenlösungen von Schwardt Versicherungsmakler

Schwardt Versicherungen Versicherungsschutz Schließfach

Einbruchsfälle in Bankschließfächern rücken den Versicherungsschutz für Wertgegenstände stärker in den Fokus. © Schwardt

Bei einem Einbruch zum Jahreswechsel wurden in einer Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen-Buer über 3000 Schließfächer aufgebrochen. Die Täter entwendeten Bargeld, Gold und Schmuck im Wert von schätzungsweise über 100 Millionen Euro. Der Vorfall bei der Sparkasse führt seither zu einer großen Verunsicherung aller Besitzer bzw. Mieter eines Bankschließfachs, die ihre Kostbarkeiten dort einlagern. Wir fassen wichtige Kernbereiche zusammen, die bei einer Schließfachversicherung von Bedeutung sind.



Versicherungsnehmer

Beim Abschluss einer Schließfachversicherung bieten viele Schließfachvermieter ihren Kunden eine Absicherung über ihren eigenen Versicherungsrahmenvertrag an. Neben einer oftmals Basisversicherung, können die Mieter auch eine Höherversicherung über den Schließfachbetreiber bzw. -besitzer abschließen und somit in den Genuss attraktiver Prämiensätze fester Rahmenverträge kommen. Doch gerade hier ist Vorsicht geboten. Im Schadenfall sollte klar im Vorfeld geregelt werden, wo bzw. bei wem das versicherte Interesse liegt, nämlich in der Absicherung Ihrer persönlichen Ware. Verlangen Sie deshalb immer eine Bestätigung, dass die Versicherung in Ihrem Namen gilt und Sie Versicherungsnehmer sind. Besser, Sie schließen gleich einen eigenen Vertrag ab, damit im Schadenfall etwaiges Fehlverhalten des Schließfachvermieters nicht zu Ihren Lasten geht.

Schwardt Versicherungen Peter Schwardt Geschäftsführer
Peter Schwardt, Geschäftsführer von Schwardt Versicherungsmakler, setzt auf transparente Allgefahrenlösungen für die Absicherung von Wertgegenständen. © Schwardt

Versicherungswert

Ganz pauschal sollte die Versicherungssumme dem Wert der Gegenstände im Schließfach entsprechen. Gerade mit Hinblick auf die aktuellen Markt- und Preisentwicklungen sollten Sie diesen Wert regelmäßig überprüfen. In den Vertragsbedingungen sollte die Ersatzwertregelung genau geprüft werden: Handelt es sich um feste Taxen oder um den versicherten Wiederbeschaffungswert. Wir arbeiten im Bereich der Schließfachversicherungen ausnahmslos über Erstrisikoversicherungen, weswegen kein Abzug bei einer etwaigen Unterversicherung droht.

Nachweispflichten im Schadenfall

Im Schadenfall müssen Sie natürlich den Wert und das Vorhandensein der versicherten Gegenstände nachweisen. Das kann über Einkaufsbelege, Wertgutachten oder Fotos der versicherten Kostbarkeiten geschehen. Heben Sie also etwaige Belege oder Eigentumsnachweise in jeglicher Form auf. Auch Zeugen, die beim Einlagern in das Schließfach dabei sind, können hilfreich sein. Manche Versicherer verlangen bereits im Vorfeld eine detaillierte Inventar-Liste, was im Schadenfall unnötige Unstimmigkeiten verhindert. Gerade bei alten Schmuckstücken oder Erbstücken fehlt es oft an diesen Nachweisen, hier ist es dann ratsam über Fotos die Eigentumsnachweise zu führen. Feste Versicherungstaxen können vereinbart werden, wobei dieser Wert dann unabhängig von Marktpreisänderungen bleibt. Ein professionelles Wertgutachten erstellen zu lassen, ist immer empfehlenswert.

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Seit Unternehmensgründung vor über 25 Jahren fokussiert sich Schwardt Versicherungsmakler auf Versicherungen für die Schmuck- und Uhrenbranche sowie Edelmetallindustrie. Unabhängige, neutrale und nachhaltige Beratung stehen an oberster Priorität. Die vom...

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