Nach 22 Verhandlungstagen ging der Prozess um den Pforzheimer Vertreter-Mord zu Ende. Der Angeklagte wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Schwurgerichtskammer am Karlsruher Landgericht ist sich sicher, dass der 37-jährige Angeklagte einen Pforzheimer Schmuckhändler am 21. Juni des vergangenen Jahres umgebracht hat. Wegen Mordes, Unterschlagung von Schmuck und Besitz von kinderpornografischen Bildern und Videos muss der Mann lebenslang, also mindestens 15 Jahre, ins Gefängnis. Wie die „Pforzheimer Zeitung“ berichtet, gebe es laut Vorsitzendem Richter keinen Zweifel, dass er den Schmuckaußendienstmitarbeiter heimtückisch getötet hat. Er habe sich in die Idee verrannt, hintergangen zu werden, indem dieser die Schmuckkollektion, die er für den Edelsteinhändler produziert hatte, auf eigene Rechnung auch anderen angeboten habe. Ebenso sieht das Gericht den Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie als bewiesen an. Bereits in den USA habe der 37-Jährige wegen des gleichen Vorwurfs in Haft gesessen.
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