Markenschutz auf europäischer Ebene: es geht um Beständigkeit und Kontinuität. © Youtube
Im Schmuckhandel ist der eigene Name weit mehr als ein formaler Unternehmensbestandteil. Er steht für Herkunft, Haltung und Verlässlichkeit – und ist damit ein zentraler Vertrauensanker für Kunden wie für den Fachhandel. Gerade im Premiumsegment entscheidet der Name über Wiedererkennbarkeit, Kontinuität und langfristige Bindung. Umso sensibler wird es, wenn genau dieser Name Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung wird.
Seit mehr als 130 Jahren steht Wellendorff international für höchste Schmuckkultur. Das familiengeführte Unternehmen aus Pforzheim hat sich mit handwerklicher Präzision, hochwertigen Materialien und einer klaren Positionierung im Premiumsegment etabliert. Für den Fachhandel ist der Name Wellendorff seit Jahrzehnten ein Synonym für Beständigkeit, Vertrauen und eine Markenführung, die sich bewusst nicht an kurzfristigen Trends orientiert, sondern auf langfristige Werte setzt.
Mehr als ein Produktname
Diese gewachsene Wahrnehmung bildet die Grundlage für die besondere Stellung der Marke innerhalb der Branche. Der Name Wellendorff steht nicht nur für konkrete Schmuckstücke, sondern für eine Haltung, für Kontinuität über Generationen hinweg und für einen Markenwert, der weit über das einzelne Produkt hinausreicht.
Ein neuer Kontext für einen etablierten Namen
Nach Jahrzehnten stabiler Marktpräsenz sah sich die Schmuckmanufaktur mit einer neuen Situation konfrontiert. Eine private Antragstellerin meldete beim europäischen Markenamt mehrere Marken an, in denen der Name Wellendorff enthalten war. Ziel dieser Anmeldungen war es, den Namen für Waren und Dienstleistungen zu schützen, die über das klassische Schmuckgeschäft hinausgingen. Der Markenname sollte dabei auch in einem spirituell geprägten Lifestyle-Kontext positioniert werden.

Warum der Fall europäische Relevanz bekam
Damit stellte sich erstmals die Frage, wie weit der Schutz eines etablierten Markennamens tatsächlich reicht. Für Wellendorff ging es nicht um einzelne Produkte, sondern um den Namen selbst und um den Ruf, der sich über Generationen aufgebaut hat. Dieser Schritt machte eine rechtliche Prüfung notwendig und führte dazu, dass der Fall auf europäischer Ebene behandelt wurde.
Wie es weitergeht
Was diese Entwicklung konkret für den Markenschutz bedeutet und welche Bewertung das europäische Markenamt vornahm, ist Gegenstand des zweiten Teils dieser Serie. Im dritten Teil wird deutlich, warum die Entscheidung weit über den Einzelfall hinausreicht und welche Lehren insbesondere der stationäre Fachhandel daraus ziehen kann.














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