Mit einem in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Maßnahmenpaket hat Bundeskanzlerin Angela Merkel auf die Corona-Krise reagiert. Unter anderem wird der Einzelhandel der Uhren- und Schmuckbranche vorerst ausgesetzt.
Die Bundesregierung ergreift umfassende Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. So soll ein Großteil der Geschäfte geschlossen werden. Die Bundesregierung schlägt den Ländern demnach die Schließung einer Vielzahl von Geschäften vor. Supermärkte und andere Läden, die zur Versorgung der Menschen dienen, sollen demnach allerdings offen bleiben, erklärte Kanzlerin Angela Merkel am Montag Abend. „Das sind Maßnahmen, die es so in unserem Land noch nicht gegeben hat. Aber sie sind notwendig“, so Merkel. Für die Umsetzung seien Länder und Kommunen zuständig, wobei die Länder bereits ein gemeinsames Vorgehen beschlossen hätten. “Wir wissen, dass unsere Politik nur wirksam sein kann, wenn sich Bund und Länder miteinander abstimmen”, sagte Merkel.
Die Bundesregierung hat zusammen mit den Bundesländern beschlossen, alle Geschäfte zu schließen, die nicht der Versorgung der Menschen dienen. Ausdrücklich nicht geschlossen werden folgende Einzelhandels-Geschäfte, zu denen die Juwelierbranche nicht gehört: der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche sollen sogar Sonntags-Verkaufsverbote bis auf Weiteres ausgesetzt werden. Kommen sollen Auflagen zur Hygiene, zur Zutrittssteuerung und zum Vermeiden von Warteschlangen.
Es wird davon ausgegangen, dass weitere Bundesländer dem Beispiel Bayerns folgen werden und ebenfalls den Katastrophenalarm ausrufen. In Bayern dürfen die betroffenen Geschäfte ab Mittwoch nicht mehr öffnen. Wie lange die Auflagen dauern werden, wurde noch nicht mitgeteilt. Um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern, erhöht die bayerische Landesregierung die Fördergrenzen und stellt ein Sondervermögen von bis zu 10 Mrd. Euro zur Verfügung. Auch soll es Soforthilfen für bayerische Unternehmen geben, die durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Sie können Summen von 5.000 bis 35.000 Euro beantragen.
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