Beschlossene Sache: Der Handel soll Staatshilfen erhalten.
Der Bund zahlt Überbrückungshilfen jetzt auch an Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40% erlitten haben und bisher keinen Zugang zur November- und/oder Dezemberhilfe hatten.
Die bisher bis Jahresende befristeten Hilfen werden bis Ende Juni 2021 verlängert, wie Finanz- und Wirtschaftsministerium mitteilten. Dabei handelt es sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Statt bislang maximal 50.000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bei der “Überbrückungshilfe III” bis zu 200.000 Euro pro Monat. Geplant ist außerdem eine “Neustarthilfe” für Soloselbständige.
Vorgesehen ist auch eine Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate November und Dezember – und zwar auch für Firmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe haben. Mit dieser “außerordentlichen Wirtschaftshilfe” unterstützt der Bund vor allem Firmen, deren Betrieb aufgrund der von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen schließen mussten.
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