Betriebe müssen jetzt Verluste nachweisen.
Der Deutsche Steuerberaterverband beklagt einen großen Korrekturaufwand bei Anträgen für die staatliche Überbrückungshilfe in der Corona-Krise.
Verbandspräsident Harald Elster zur “Welt”: “Ich gehe davon aus, dass wegen der neuen Fixkosten-Regel 80 Prozent bis 90 Prozent aller Anträge für Überbrückungshilfen noch einmal angepackt werden müssen.“ In der Folge müssten viele Unternehmen entweder bereits gezahlte Hilfen zurückzahlen oder sie bekämen weniger Geld, als sie ursprünglich gedacht hätten.
Die Unternehmen müssen nun “ungedeckte Fixkosten” nachweisen – also dass sie tatsächlich Verluste machen. Weshalb weniger Unternehmen Anspruch haben dürften, sagt Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer: “Es ist misslich, dass diese beihilferechtlichen Regelungen nicht vom Beginn an klar kommuniziert wurden. Und das führt dazu, dass einerseits falsch gestellte Anträge gemacht worden sind und dass es damit dann zu Rückzahlungen kommen kann.”
Hinzu kommen Probleme mit der Online-Plattform für die Antragsstellung. Ein Grund, warum für ein weiteres Programm, die sogenannte Novemberhilfe, erst einmal Abschläge ausgezahlt wurden. Die Probleme seien nun behoben, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Die Länder könnten jetzt die regulären Hilfen auszahlen. Dass die Corona-Gelder ziemlich langsam fließen, zeigen auch aktuelle Zahlen: Allein für die umsatzbezogene Novemberhilfe kalkuliert das Finanzministerium mit 15 Mrd. Nur rund 1,3 Mrd. Euro sind bislang aber geflossen. (Quelle: tagesschau.de)
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