Causa Swarovski: Gericht kippt umstrittene Strukturreform

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Swarovski vs. Swarovski: Nach Unstimmigkeiten in der Firmen-Umstrukturierung teilte sich der Familienclan in zwei Lager. ©shutterstock


Die Strukturreform hatte innerhalb der Familie und der Leitung für heftige Auseinandersetzungen geführt. Nun entschied das Landesgericht.



Vor zwei Jahren hatten 80 Prozent der Gesellschafter aus der Familie für die Neuordnung des Unternehmens beschlossen. Der oppositionelle Teil der Familie hatte daraufhin geklagt- und jetzt Recht bekommen.

Ein zentraler Punkt, gegen den die Gegner der Strukturreform innerhalb der weitverzweigten Swarovski Familie ankämpften, war das Einsteigen der Swarovski International Holding mit Sitz in der Schweiz beim Tiroler Stammhaus des Kristallkonzerns, der D. Swarovski KG. Vorangetrieben wurde die Reform vom damaligen Swarovski- Vorstandschef Robert Buchbauer. Er argumentierte mit wirtschaftlichen Schieflage der Kristallsparte. Daraufhin verloren in Wattens hunderte Beschäftigte ihre Arbeit.

Machtverlust der Familienmitglieder

Die mehrheitlich abgesegnete Strukturreform sah vor, dass die in der Schweiz ansässige Swarovski International Holding mit mehr als 80 Prozent Mehrheitsanteil in Wattens einsteigt. Die Kritiker sahen darin eine Verschiebung der Swarovski-Schaltzentrale von Tirol in die Schweiz. Dadurch wurden die Rechte der einzelnen Familienmitglieder, sprich Gesellschafter, maßgeblich reduziert.

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Hunderte Angestellte verloren aufgrund der Swarovski-Umstrukturierung ihre Jobs. ©APA/ Thomas Böhm

Einstieg der Schweizer Gruppe nichtig

Nun entschied ein Schiedsgericht über die Rechtswidrigkeit der Umstrukturierung und stellt fest, dass kein rechtswirksamer Gesellschafterbeschluss zustande gekommen sei. Alle damit verbundenen Beschlüsse sind somit nichtig und müssen demnach rückabgewickelt werden. Das Urteil stellt fest, dass aufgrund geltender Gesellschafterverträge und Familiensatzungen für derart weitreichende Eingriffe in den Rechtsraum von Einzelgesellschaftern Einstimmigkeit bzw. zumindest 95 Prozent Zustimmung nötig wären.

Somit geht aus dem Gerichtsbeschluss hervor, dass die Neuordnung gegen die seit Jahrzehnten gültigen Familienverfassung von Swarovski widerspreche.

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