Keine Steuerhinterziehung, so lautet der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BHG) im Revisionsverfahren zum Schuldspruch gegen R. Berndt und V. Grobholz. (c) shutterstock.com/Nafil
Nicht bestanden, so lautet der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BHG) im Revisionsverfahren zum Schuldspruch gegen R. Berndt und V. Grobholz. Gegen die beiden ehemaligen BEDRA-Akteure liege sogenannte „gewerbsmäßige Steuerhehlerei“ und keine Steuerhinterziehung vor.
Nach Urteilsverkündigung des Landesgerichts Stuttgart am 18. Oktober 2022 gab BEDRA-Geschäftsführer Marc Springstein an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Nun, ein Jahr später, liegt der Beschluss des Bundesgerichtshofs vor und mit ihm ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung komplett vom Tisch. „Wir haben nun lange auf das Ergebnis gewartet und sind mit dieser konkreten Faktenlage endlich in der Lage, die Weichen für die Zukunft zu stellen“, so BEDRA-Geschäftsführer Marc Springstein in einer ersten Reaktion. Für Springstein ist es die Feststellung fundamental: Nicht BEDRA selbst hat die Edelmetalle rechtswidrig eingeführt und haftet somit nur für die Steuerschuld eines Geschäftspartners.
Rückblick: Zollfreier Schmuggel über Liechtenstein vermutet
Das ursprüngliche Urteil des Landesgerichts Stuttgart am 18. Oktober 2022 lautete für R. Berndt und V. Grobholz auf schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden im Zeitraum Februar 2020 und März 2021 am Schmuggel von zweieinhalb Tonnen Gold und Silber im Wert von rund 65 Millionen Euro ohne Zolldeklaration über Liechtenstein nach Deutschland beteiligt gewesen zu sein. Der bezifferte Schaden für den Fiskus, knapp 11 Millionen Euro.
Keine Steuerhinterziehung
Der Beschluss des BHG stellt nun klar, dass die BEDRA bzw. deren ehemaligen Verantwortlichen keine Steuerhinterziehung begangen haben. Das rechtswidrige Verbringen der Ware lag nicht in der Verantwortungssphäre des Unternehmens. Denn im Gegensatz zum Urteil des Landesgerichts Stuttgart führte der BGH die BEDRA GmbH lediglich als Bittsteller und Erwerber der Ware. So kauften Berndt und Grobholz, die beide seit März 2021 keine aktive Rolle mehr bei BEDRA einnehmen, im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebs Ware an, für die durch Dritte, dem Unternehmen GOWA, Steuern hinterzogen wurden. Der Schuldspruch der Steuerhinterziehung gegenüber D. Furman, Verantwortlicher bei GOWA, bleibt daher im BGH-Beschluss vollumfänglich bestehen.
Urteilsbegründung: Wandlung der Sachlage
Im Gegensatz zum Urteil des Landesgerichts Stuttgart führte der BGH die BEDRA GmbH lediglich als Bittsteller und Erwerber der Ware. Der BGH führt dabei aus, dass der Besteller in der Regel nicht weiß, wann und wo die Ware eingeführt würde. Weiters habe D. Fruman, der Verantwortlich der GOWA sowohl seine Ankaufs- als auch seine Verkaufsgespräche komplett eigenständig, d.h. in eigenem Namen durchgeführt.
Weiters habe BEDRA hinsichtlich der Einfuhr der Waren zu keinem Zeitpunkt unrichtige und unvollständige Angaben. Sie war, so das BGH, insoweit nicht erklärungs- und schon gar nicht gestellungspflichtig. Die sogenannte Gestellungspflicht, also die Anmeldung bei der Zollbehörde, obliege ausschließlich dem Fahrzeuglenker bzw. der Frachtführer/Spediteur und Absender der zu verzollenden Ware, also bei der GOWA und folglich bei D. Fruman.
Whistleblowing & strenge Compliance
„In Bezug auf die Einziehungsentscheidung gegenüber der BEDRA GmbH ändert das aber nichts“, heißt es von Seiten Springsteins. Ein wesentlicher Teil der Einfuhrumsatzsteuer hat die BEDRA seit März 2021 bereits geleistet. Und Springstein betont: „Korrektes und regelgerechtes Verhalten hat für BEDRA höchste Priorität. Jetzt noch mehr als vor dem Vorfall.“ Das Unternehmen habe daher seit 2021 konsequent das Compliance-Managementsystem weiterentwickelt. „Wir stellen rechtskonformes Verhalten sicher. Das bedeutet, dass Aktivitäten wie z.B. Geldwäsche, Korruption oder Steuerhinterziehung bestmöglich vermieden werden. Des Weiteren haben wir bereits vor einiger Zeit eine Whistleblower-Hotline eingeführt, die für ein Unternehmen in unserer Größe noch gar nicht verpflichtend ist.“
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