Das Bundespatentgericht hob die Anordnung des Deutschen Patent- und Markenamtes zur Löschung der deutschen Wortmarke “Black Friday” weitgehend auf.
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen der Argumentation der Markeninhaberin, nach der “Black Friday” im Jahr der Markenanmeldung nicht ausreichend bekannt gewesen sei. Das Gericht ließ allerdings eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu. Die Black Friday GmbH darf somit auch künftig gültige Sub-Lizenzen an ihre Partner erteilen, sodass diese die geschützte Wortmarke “Black Friday” am deutschen Markt nutzen können. “Alle Black Friday Sale Partner erhalten seitdem eine gültige Unterlizenz und sind somit bei Verwendung der geschützten Marke auf der rechtlich sicheren Seite”, so Geschäftsführer Kreid (Quelle: fashionnetwork.com).
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