Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet. Die Behörde will die Verhaltensweisen des Online-Händlers gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de überprüfen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in Bonn erklärt, worum es bei dem Missbrauchsverfahren gegen Amazon geht: „Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art `gatekeeper´ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform.”
Aufgrund der vielen vorliegenden Beschwerden werde man prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutze. Auf den Prüfstand gestellt würden vorrangig Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten sowie Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen (Quelle: Textilwirtschaft).
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