Bundesregierung: Insolvenzantragspflicht aussetzen

Um von der Corona-Epidemie stark betroffenen Unternehmen zu helfen, will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Insolvenzantragspflicht zunächst bis 30. September aussetzen.


Damit soll sichergestellt werden, dass staatliche Hilfen bei den Firmen noch ankommen können, bevor diese mangels Finanzkapital in Konkurs gehen müssen. Hierzu erklärt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht: “Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Deshalb flankieren wir das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für die betroffenen Unternehmen. Mit diesem Schritt tragen wir dazu bei, die Folgen des Ausbruchs für die Realwirtschaft abzufedern.”

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