Im Schmuckhandel ist der eigene Name weit mehr als ein formaler Unternehmensbestandteil. © Wellendorff
Was auf europäischer Ebene entschieden wurde, hat direkte Auswirkungen auf den stationären Fachhandel. Der Fall Wellendorff macht deutlich, dass Markenschutz kein Thema nur für internationale Luxusmarken ist, sondern auch für inhabergeführte Juwelierbetriebe an Bedeutung gewinnt.
In den ersten beiden Teilen dieser Serie wurde deutlich, wie der Name Wellendorff zum Gegenstand einer europäischen Markenprüfung wurde und warum das europäische Markenamt den Namen als bekannte Marke einstufte. Die Entscheidung ist jedoch nicht allein für das Unternehmen selbst relevant. Sie wirft grundlegende Fragen auf, die den stationären Fachhandel insgesamt betreffen.
Warum die Entscheidung die Branche betrifft
Auf den ersten Blick mag der Fall wie eine Besonderheit einer international etablierten Luxusmarke wirken. Tatsächlich zeigt er jedoch, dass Markenschutz nicht an Unternehmensgröße oder Umsatz gekoppelt ist. Entscheidend ist vielmehr die Konsequenz, mit der ein Name über Jahre hinweg aufgebaut, geführt und im Markt positioniert wurde. Genau darin liegt die Relevanz für viele Juweliere.
Übertragbarkeit auf inhabergeführte Betriebe
Gerade im inhabergeführten Fachhandel ist der eigene Name häufig eng mit persönlicher Beratung, regionaler Verwurzelung und langfristigen Kundenbeziehungen verbunden. Diese Faktoren schaffen Vertrauen und Wiedererkennbarkeit und machen den Namen zu einem zentralen Wert des Unternehmens. Der Fall Wellendorff verdeutlicht, dass auch solche Markenwerte schützenswert sind und aktiv entwickelt werden sollten.
Markenschutz endet nicht beim Produkt
Die Entscheidung macht zudem deutlich, dass sich Markenschutz nicht allein auf konkrete Produkte beschränkt. Geschützt wird auch der Name selbst und der Ruf, der sich über Jahre im Markt etabliert hat. Dieser Ruf wirkt über das klassische Sortiment hinaus und prägt die Wahrnehmung eines Unternehmens in unterschiedlichen Kontexten. Gerade neue Dienstleistungen, digitale Angebote oder themenfremde Bereiche können die Markenwahrnehmung beeinflussen und sollten daher frühzeitig mitgedacht werden.
Der europäische Rahmen gewinnt an Bedeutung
Der Fall zeigt außerdem, dass markenrechtliche Fragen zunehmend auf europäischer Ebene entschieden werden. Für den stationären Fachhandel bedeutet das, den eigenen Markenauftritt nicht nur lokal oder national zu betrachten, sondern auch im größeren europäischen Zusammenhang. Marken werden heute grenzüberschreitend wahrgenommen und entsprechend bewertet.
Ein Signal für Beständigkeit und Kontinuität
Für familiengeführte Unternehmen sendet die Entscheidung ein klares Signal. Langfristiger Markenaufbau, unternehmerische Kontinuität und eine klare Haltung werden auch rechtlich anerkannt. Der Schutz solcher Namen zeigt, dass Beständigkeit im heutigen Marktumfeld weiterhin einen hohen Stellenwert besitzt.
Bestätigung eines konsequenten Weges
Für Wellendorff ist die Entscheidung daher mehr als ein formaler Erfolg. „Diese Entscheidung ist eine Bestätigung unseres konsequenten Weges, den wir seit fünf Generationen mit Leidenschaft gehen“, erklärt Georg Wellendorff, geschäftsführender Gesellschafter der Schmuckmanufaktur Wellendorff in Pforzheim.











