DSGVO: Bislang keine Abmahnwelle

Die gute Nachricht: Die von vielen vermutete Abmahnwelle seit der europaweit gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai ist bislang ausgeblieben. Fachleute warnen davor, mögliche Strafen zu bezahlen oder Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen.


Drei Monate nach Inkrafttreten der DSGVO kam es bislang nicht zu einer Abmahnwelle. Viele Unternehmer hatten gefürchtet, Post von so genannten „Abmahnanwälten“ mitsamt Bußgeldern in Höhe von mehreren tausend Euro zu bekommen. Christopher Kunke, Rechtsanwalt und Referent für Datenschutz bei der TÜV NORD Akademie, rät im Beitrag auf der IT-Plattform Line-of.biz zur Ruhe: „Sobald man als Unternehmen ein Anwaltsschreiben und eine damit verbundene Abmahnung erhält, gilt es vor allen Dingen Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln. Ein juristisches Abmahnschreiben ist noch kein Grund in Panik zu verfallen“, so Kunke. „Der erste Schritt muss immer sein, den Vorwurf selbst juristisch prüfen zu lassen. Auf gar keinen Fall sollten Betroffene eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder gar die geforderte Summe bezahlen“, rät er. Selbst eine kleine Anzahlung von wenigen Euro könne bereits als Anerkennung des Gesamtanspruchs ausgelegt werden.

„Obwohl einige Anwälte versuchen im großen Stil Geldzahlungen zu erwirken, ist die befürchtete Abmahnwelle in Deutschland bisher nicht eingetroffen“, berichtet Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein. „Das bedeutet allerdings nicht, dass das so bleibt. Die Verantwortlichen sollten darauf achten, die DSGVO zu erfüllen und so erst gar keine Angriffsfläche für Abmahnanwälte zu bieten“, sagt die Landesdatenschutzbeauftragte.

„Obwohl einige Anwälte versuchen im großen Stil Geldzahlungen zu erwirken, ist die befürchtete Abmahnwelle in Deutschland bisher nicht eingetroffen“, ergänzt Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein. „Das bedeutet allerdings nicht, dass das so bleibt. Die Verantwortlichen sollten darauf achten, die DSGVO zu erfüllen und so erst gar keine Angriffsfläche für Abmahnanwälte zu bieten“, sagt die Landesdatenschutzbeauftragte.

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