DSGVO – Schutz für Uhrenfälscher?

Die vor Kurzem in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll unsere persönlichen Daten schützen. Doch nun werden Stimmen laut, dass auch Uhrenfälscher dadurch geschützt werden könnten, weil der Datenschutz Hürden aufbaut.


Der bisher einfachste Weg, Betreiber von Internetseiten mit gefälschten Produkten zu enttarnen, war die Feststellung, auf welchen Namen eine Seite registriert ist. Doch das ist seit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzregeln nicht mehr so einfach. Unter anderem müssen die Ermittler zuerst ein aufwendige Gesuch stellen und die Betreiber können nur noch in anonymisierter Form kontaktiert werden.

Ein Anwalt, der sich auf Markenschutz spezialisiert hatte, sagte dazu der „Financial Times“: „Das wird den Kampf gegen die Produktpiraterie beeinflussen.“ Auch der Vizepräsident des Verbands der italienischen Luxusgüterindustrie erläuterte in diesem Zusammenhang: „Um jemanden zu verklagen, muss man zuerst wissen, wer die Person ist. Ohne diese Möglichkeit wird der Kampf gegen Markenfälscher noch schwieriger. Der effizienteste Weg, eine große Zahl gefälschter Internetseiten zu entdecken, ist zurzeit versperrt.“

Und das obwohl der Handel mit gefälschten Produkte boomt. Laut der Studie „Global Brand Counterfeiting Report“ sind bis dato rund 30,3 Milliarden Dollar Schaden wegen Markenfälschungen im Internet entstanden. Auch die Uhrenindustrie ist direkt davon betroffen, geht doch wegen der Imitate im Netz viel Umsatz verloren. Besonders in China werden viele Markenprodukte gefälscht. (Quelle: handelszeitung.ch)

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