DSGVO: Vermerk auf Reparaturtüten?

Muss auf Reparaturtüten ein DSGVO-Vermerk aufgedruckt sein? Diese Frage taucht in der Branche nun immer wieder nach. Deshalb haben wir nachgefragt.


Aus gegebenem Anlass und weil in der Branche oft die Frage nach Datenschutz-Aufdrucken auf Repararturtüten aufgekommen ist, haben wir bei einem Anwalt nachgefragt. Laut dem Experten ist der Sachverhalt folgender:

Wenn ein Kunde Ihnen einen Reparaturauftrag erteilt hat (und bei der Erteilung bereits zugestimmt hat, seine Daten zu verarbeiten), dann ist es logisch, dass man im Zuge der Vertragserfüllung die Daten nutzen muss – also muss auf den Reparaturtüten keine extra Einwilligungserklärung abgedruckt werden.

Genereller Tipp des Rechtsanwalts: Mit einem Vermerk auf dem Auftragsformular zu den Datenschutzerklärungen auf der eigenen Homepage macht man nichts verkehrt  … diese sollte dann aber auch passen.

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