
Auf was es bei der Lagerung von Wertsachen ankommt, erklärt Schwardt Versicherungsmakler GmbH. © Freepik
Die Möglichkeit, Wertsachen bei dritten Lagerhaltern einzulagern ist attraktiv und teilweise äußerst wirtschaftlich. Werden Wertsachen bei fremden Lagerhaltern eingelagert, wird bei entsprechenden Werten in der Regel über den Lagerhalter eine Versicherung abgeschlossen. Der Lagerhalter ist dabei dann der Versicherungsnehmer und damit gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf ihn über.
Der Einlagerer ist meistens mitversicherte Person, hat aber keinerlei direkte Ansprüche gegen die Versicherung des Lagerhalters.
Verletzt der Lagerhalter nun als Versicherungsnehmer beispielsweise eine vertragliche Obliegenheit, also eine vertragliche Pflicht aus dem Versicherungsvertrag, kann das unter weiteren Umständen dazu führen, dass der Versicherer im Schadenfall komplett leistungsfrei ist. Für den Einlagerer hat das zur Konsequenz, dass er als ausschließlich mitversicherte Person ebenfalls keine Versicherungsleistung beziehen kann.

Die Empfehlung von Schwardt Versicherungsmakler GmbH lautet daher in diesen Fällen stets eine eigene Versicherung für die eingelagerten Sachen, in eigenem Namen abzuschließen. Ein weiterer Vorteil: Die Kosten dafür sind oft niedriger als das, was der Lagerhalter dem Einlagerer berechnet. Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Markenprofil
Schwardt
Seit Unternehmensgründung vor über 25 Jahren fokussiert sich Schwardt Versicherungsmakler auf Versicherungen für die Schmuck- und Uhrenbranche sowie Edelmetallindustrie. Unabhängige, neutrale und nachhaltige Beratung stehen an oberster Priorität. Die vom...
Mehr lesen