Lange Öffnungszeiten, die in anderen Bundesländern längst üblich sind, gibt es im Freistaat nicht. © Shutterstock.com
Bayern bleibt, zusammen mit dem Saarland, das einzige Bundesland, das an seinen strengen Ladenöffnungszeiten bis spätestens 20.00 Uhr festhält. Nach monatelangen Diskussionen entschied das Kabinett am Dienstag, lediglich einige Erleichterungen einzuführen: Kommunen haben nun die Möglichkeit, jährlich acht lange Einkaufsnächte anzubieten, ohne dafür einen speziellen Anlass zu benötigen.
Aktuell gilt in Bayern als einzigem der 16 Bundesländer noch die alte Bundesregelung von 1956: Einzelhändler sind verpflichtet, um 20 Uhr zu schließen. Zudem wurde die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage und Feiertage auf vier pro Jahr festgelegt, wobei diese weiterhin nur an bestimmten Anlässen stattfinden dürfen.
Ausnahmen und digitale Innovationen
Ein positiver Ausblick für die Einzelhändler: Künftig haben sie die Möglichkeit, an acht langen Einkaufsnächten im Jahr ohne speziellen Anlass ihre Geschäfte länger geöffnet zu halten. Außerdem dürfen sie an vier Werktagen pro Jahr über die Schließzeit von 20 Uhr hinaus tätig sein. Eine innovative Neuerung ist die Genehmigung für digitale Kleinstsupermärkte, die ohne Personal betrieben werden und auf einer Verkaufsfläche von maximal 150 Quadratmetern rund um die Uhr sowie sonntags öffnen dürfen. Diese modernen Nahversorger bieten eine flexible Alternative zu traditionellen Supermärkten und könnten die Zukunft des Einzelhandels beeinflussen.
Ulrike Scharf, die Arbeits- und Sozialministerin von der CSU, hob hervor, dass die neuen Bestimmungen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Freiheiten des Marktes und der Verantwortung für das Gemeinwohl schaffen. Der konkrete Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause präsentiert. Diese Entscheidung stellt einen vorläufigen Abschluss einer intensiven Diskussion dar, die bereits während der Koalitionsverhandlungen im vergangenen Herbst begonnen hatte.
Übrigens, auch der Handelsverband Bayern erklärte, die große Mehrheit seiner Mitglieder sei dafür, den Ladenschluss um 20 Uhr beizubehalten.
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