Ab März ist Terminshopping in Rheinland-Pfalz gestattet. (Credit: Kat Ka / Shutterstock.com)
In Rheinland-Pfalz sollen ab dem 1. März auch wieder Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs öffnen dürfen.
Damit ergibt sich gerade auch für kleinere Fachgeschäfte wie beispielsweise Juweliere endlich eine echte Öffnungsperspektive. Bestellte Ware kann nicht mehr nur abgeholt, sondern – unter strengen Auflagen – auch im Geschäft anprobiert werden. “Nach vorheriger Vereinbarung können Einzeltermine vergeben werden und immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten”, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ab März werde ein solches “Terminshopping” möglich gemacht.
Der Handelsverband Juweliere (BVJ) begrüßt die heutige Entscheidung des Ministerrats Rheinland-Pfalz zur Ermöglichung von „Personal Shopping” ab dem 1. März. Demnach können Handelsunternehmen nach vorheriger Termin-Vereinbarung Einzelberatungen für Mitglieder eines Hausstands in den Geschäftsräumen anbieten. „Wir sehen das so genannte Personal Shopping als Schritt in die richtige Richtung, fordern aber die bundesweite Umsetzung”, so BVJ-Präsident Stephan Lindner. „Die vollständige Öffnung der Geschäfte unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist längst überfällig. Denn die Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte könnten mit Hygieneregeln und Zutrittssteuerung schon heute ein sicheres Einkaufen ermöglichen. Die Einzelberatung nach Terminvereinbarung begrüßen wir bis dahin als kurzfristige Übergangslösung und fordern die anderen Bundesländer dazu auf, dem Vorstoß der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu folgen.”Seit fast 3 Monaten fordert der BVJ eine Perspektive für die Wiedereröffnung für die Schmuck- und Uhrengeschäfte. In zahlreichen Papieren, Konzepten und Einzelgesprächen setzt sich die gesamte Einzelhandelsorganisation bei Bundes- und Landesregierung sowie Ministerien für einen transparenten Stufenplan zum Ende des Lockdowns ein. Sicheres Einkaufen bei Juwelieren ist nach Überzeugung des BVJ jederzeit möglich. Hierbei stützt sich der Handelsverband auf die aktuelle Studie der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), wonach für die Beschäftigten der Branche kein erhöhtes Infektionsrisiko gilt. Dass sicheres Einkaufen auch vor Erreichen des 7-Tages-Inzidenzwerts 50 möglich ist, belegt auch die aktuelle Stellungnahme des Hygienewissenschaftlers Prof. Dr. med. Dr. h.c. M. Exner, Direktor emeritus des Instituts für Hygiene und öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn vom Februar 2021 mit dem Titel „Beitrag des Einzelhandels zur Prävention”.
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