Händler suchen Lockdown-Schlupflöcher

Douglas-Filiale Bremen, gestern, Tag 1 des dritten Lockdowns: Das Geschäft hat geöffnet. Mittlerweile allerdings gab es eine Order der Douglas-Chefin und alle Filialen sind wieder geschlossen. Foto: Axel Fritsch

Douglas-Filiale Bremen, gestern, Tag 1 des dritten Lockdowns: Das Geschäft hat geöffnet. Mittlerweile allerdings gab es eine Order der Douglas-Chefin und alle Filialen sind wieder geschlossen. Foto: Axel Fritsch

Die Verwirrung um die gesetzlichen Details des aktuellen Lockdowns in den einzelnen Bundesländern nutzen einige Händler und suchen Schlupflöcher. Die Drogeriekette Douglas hat allerdings wieder zurückgerudert.


Wer darf öffnen? Wer darf ausliefern? Die je nach Bundesland unterschiedlichen Definitionen des Lockdowns führt zu Verwirrung. Einige Händler haben Schlupflöcher gefunden. Oder doch nicht? Douglas beispielsweise hat wieder zurückgerudert und nun doch alle Filialen im ganzen Land geschlossen. Der Fall Douglas hat für Aufregung gesorgt. Die Parfümeriekette Douglas hatte angekündigt, nicht nur den Abholservice anbieten, sondern auch einige Filialen offen lassen. Dies geschah beispielsweise in Bremen, wie das Foto oben zeigt. Die Begründung: Der Warenbestand erlaube es, sich als Drogerie zu bezeichnen. Daraufhin legte die Gewerkschaft Verdi in Hessen heftigen Protest ein. Wohl erfolgreich. Tina Müller, CEO, hat nun entschieden, dass alle Filialen bis auf weiteres geschlossen bleiben.


Andere Unternehmen suchen weiter Schlupflöcher. Vor allem die Form der Abholstation wird unterschiedlich interpretiert. Baumärkte, Buchläden, Elektronikmärkte oder auch Galeria Karstadt Kaufhof wollen weiter liefern. Zahlreiche Unternehmen bieten etwa an, die Ware auch kurzfristig online zu reservieren und dann kontaktlos an Abholstationen in den Filialen entgegenzunehmen. Auch kleinere Buchhändler beispielsweise nehmen telefonische Bestellungen von Stammkunden entgegen und überreichen dann die Ware mitsamt Rechnung am Hintereingang oder liefern sie zum Kunden aus. Dies allerdings ist nicht Deutschlandweit einheitlich geregelt. Ob Ware zum Kunden ausgeliefert werden darf, definiert jedes Bundesland selbst, was zu viel Verwirrung in Händlerkreisen führt. Laut E-Commerce-Verbandes bevh ist in den jeweiligen Corona-Verordnungen der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen das Abholen grundsätzlich verboten.

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