Juwelier-Portal: Schuh24-Gruppe bessert nach

Ist das Angebot des Juwelier-Portals „Dein-Juwelier.de“ seriös? Dies hatten sich einige Juweliere gefragt, weil sie einige dubiose Punkte auf der Homepage bemerkt hatten. Auf Anfrage von „Blickpunkt Juwelier“ hat der Betreiber nun nachgebessert.


Die Schuh24-Gruppe um den geschäftsführenden Gesellschafter Dr. Dominik Benner ist derzeit auf Akquise-Tour im Juwelier-Einzelhandel unterwegs (hier). Die Gruppe will eine Juwelier-Plattform auf den Markt bringen, die die Händler mit integriert. Der große Pluspunkt in Sachen Glaubwürdigkeit ist die große Erfahrung der Betreiber, die bereits drei Online-Shops in anderen Handelsbranchen haben. Wie kommt es dann zu solchen „Anfängerfehlern“, wunderten sich einige Juweliere, die das Angebot an sie etwas genauer ansahen und auf der Homepage handwerkliche Fehler bemerkten. Es ging vor allem um vier Punkte, die die Juweliere stutzig gemacht hatten. „Blickpunkt Juwelier“ hat bei Dr. Benner nachgefragt und nach wenigen Tagen eine Antwort mit Nachbesserungen in den besagten vier Punkten mitgeliefert. Die Kritikpunkte seien korrekt. „Wir haben ja nur eine Beta-Landingpage (nicht für Endkunden, sondern nur für Händler-Vorabinformation) online gestellt, bis die finale Seite per Ende Mai live geht“, schreibt Dr. Benner. Und: „Wir können Ihnen versichern, dass alle unsere Portale wie Schuhe24.de, Outfits24.de, Taschen24.de oder Sportmarken24.de vollständig rechtssicher, datenschutzkonform und gut sind.“

Punkt 1:

Homepage ist nicht gesichert (verschlüsselt). Dies hatte stutzig gemacht. Das Problem ist nun behoben.

Punkt 2:

Das Impressum mit Handynummer ohne Namen hatte auf einige Juweliere einen „dubiosen“ Eindruck hinterlassen. Nun wurde das Impressum ergänzt.

Punkt 3:

Datenschutzerklärung mit Blindtext. Auch dieser Punkt hatten einen unseriösen Eindruck hinterlassen. Mittlerweile gibt es einen richtigen Text zur Datenschutzerklärung.

Punkt 4:

Das Kontaktformular würde nicht den Ansprüchen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) entsprechen, die Adresseingabe auf einer unverschlüsselten Homepage sei sogar abmahnwürdig, hatte ein Händler geschrieben, der selbst einen Online-Shop betreibt. Auch dieser Punkt ist nach Aussagen von Dr. Benner nun behoben.

Teilen
Keine Kommentare

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar

Verwandte Themen

Ähnliche Themen

Derzeit keine Inhalte