Die Marke „Black Friday” ist nicht mehr markenrechtlich geschützt. © Shutterstock.com
Ein chinesisches Unternehmen hatte sich die Wortmarke des in den USA bekannten Shopping-Events BLACK FRIDAY gesichert, was dazu führte, dass Händler und Werbetreibende jahrelang Angst vor Abmahnungen hatten, wenn sie den Namen verwendeten. Jetzt sorgt das Deutsche Patent- und Markenamt endlich für Rechtssicherheit.
Der Black Friday in diesem Jahr findet am 29. November statt. Sowohl online als auch offline werden viele Händler erneut mit zeitlich begrenzten Angeboten werben. Ein wesentlicher Unterschied zu den Vorjahren ist, dass es nicht mehr nötig ist, den aus den USA stammenden Anlass für Verkaufsförderung auf kreative Weise umzubenennen, da das Deutsche Patent- und Markenamt vor wenigen Tagen den strittigen Eintrag für „Black Friday” gelöscht hat.
Dieser Beschluss wurde bereits im Juni des letzten Jahres rechtskräftig gefasst, doch der entsprechende Aktenstatus wurde erst am vergangenen Freitag endgültig auf „Marke gelöscht” geändert. Vor zehn Jahren hatte die in China ansässige Super Union Holdings Ltd. die Wortkombination als Marke angemeldet, trotz ihrer allgemeinen Verwendung. Seitdem hatte das Unternehmen aktiv Abmahnungen gegen Händler ausgesprochen, die ihren Black Friday auch so beworben.
Eine wichtige Person im Widerstand gegen Super Union Holdings Ltd. war Simon Gall, Betreiber des Portals www.blackfriday.de. Laut eRecht24 hatte Gall bereits 2021 beim Landgericht Berlin eine Klage zur Löschung der Marke eingereicht, der im Oktober 2022 stattgegeben wurde. Die chinesischen Markeninhaber konnten mit ihrer daraufhin eingereichten Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof keinen Erfolg erzielen, sodass die Löschung des Eintrags, wie bereits erwähnt, bereits vor einem Jahr endgültig beschlossen wurde.
Da die Marke bis zur letzten Woche weiterhin registriert war, haben viele Händler und Werbetreibende im vergangenen Herbst auf die Verwendung des bekannten Namens für ihre Black-Friday-Aktionen verzichtet. Jetzt haben sie jedoch die notwendige rechtliche Sicherheit, um auf ähnliche Varianten wie „Black FriYay” verzichten zu können. (Quelle: leadersnet.de)
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