Ein 20-jähriger Aargauer hat über einen Instagram-Account Rolex-Fälschungen verkauft. Ein verdeckter Ermittler kam ihm auf die Schliche.
Rolex-Uhren um 600 Franken, rund 580 Euro. Eigentlich sollte jedem klar sein, dass es Fälschungen sind. Der 20-jährige Schweizer aus der Region Bremgarten bot diese Plagiate über einen Instagram-Account an. Interessenten konnten die gewünschten Uhren direkt beim 20-jährigen abholdn. Offensichtlich rechnete er nicht, dass verdeckte Ermittler auf ihn aufmerksam werden. Doch genau dies passierte vergangenen September. Ein Ermittler der Kantonspolizei Aargau nahm mit dem Verkäufer Kontakt auf. Demnach interessierte er sich für eine Rolex Oyster Perpetual Datejust. Als Treffpunkt vereinbarten sie den Parkplatz einer Sportanlage. Nach dem Kauf schritt die Kantonspolizei ein und verhaftete den Replika-Verkäufer.
Bei der anschließenden Hausdurchsuchung der Wohnung des Verkäufers wurde die Polizei fündig: Sie fand zahlreiche weitere gefälschte Rolex-Uhren. So gab es diverse Ausführungen des Modells Rolex Oyster Perpetual. Zusätzlich fand die Polizei auch Garantiekarten-Etuis mit Garantiezertifikaten. Außerdem gab es handschriftliche Aufzeichnungen zu den zwielichtigen Geschäften des Verkäufers.
Schlechtes Geschäft
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der 20-jährige die Uhren mehrere Tage bzw. Wochen zuvor in die Schweiz gebracht hatte. Da er dem Ermittler nicht sagte, dass es sich um ein Plagiat handelt, machte er sich der wissentlichen und willentlichen Täuschung schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Buße von 3.500 Franken sowie zu einer Strafgebühr von 1.300 Franken. Zusätzlich musste er die Polizeikosten von 300 Franken zahlen. Insgesamt sind dies rund 4.900 Euro. Hinzu kommt eine bedingte Verurteilung: Wird er innerhalb von drei Jahren erneut straffällig, muss er zusätzlich 150 Tagessätzen zu je 90 Franken bezahlen.
Die Rolex AG schloss sich dem Verfahren als Zivil- und Strafklägerin an und forderte eine Entschädigung von 6.000 Franken. Begründet wurde dies mit dem Arbeitsaufwand des Anwalts bei einem Stundensatz von 480 Franken. Das Gericht lehnte dies jedoch ab: Gemäß eines Dekretes liegt der Stundensatz eines Anwalts zwischen 180 und 250 Franken. Da dieser Fall sehr einfach gewesen sei, erachtete das Gericht einen Stundensatz von 180 Franken für angemessen. Daher muss der Angeklagte 700 Franken an Rolex bezahlen. Die gefälschten Uhren wurden selbstverständlich vernichtet.
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