
Schrecken-Szenario Einbruch: Schwardt Versicherungsmakler mit Geschäftsführer Peter Schwardt steht Juwelieren zur Seite. © Schwardt
Er gehört zu den schlimmsten Szenarien, die sich ein Juwelier vorstellen kann – der Einbruch. Neben der emotionalen Aufarbeitung eines solchen Erlebnisses, steht man auch mit dem reinen Sachschaden vor einer teils großen finanziellen Herausforderung. Oftmals ist nicht nur die eigene Handelsware – Kollektionen, die über Jahre hinweg aufgebaut wurden – betroffen, sondern auch Stücke, die zur Ansicht oder auf Auswahl von Geschäftspartnern aufgenommen wurden. Darüber hinaus besteht das Warenlager des Juweliers meist auch aus Kundenware, die als Reparaturaufträge angenommen wurden. Ein Einbruch verursacht also einen Schaden in vielerlei Hinsicht und bündelt verschiedene Interessen.
Hat man den ersten emotionalen Schock überwunden, wird der Sachschaden untersucht. Im besten Fall besteht eine Valorenversicherung, die den finanziellen Schaden – zumindest mit Hinblick auf die Handelsware – absichert.
Schäden an der sonstigen betrieblichen Einrichtung oder dem Gebäude selbst, können über eine separate Geschäftsinhalts- und oder Gebäudeversicherung abgesichert werden. Ein etwaiger Ertragsausfall kann darüber hinaus über eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgefangen werden. Auch für diese Geschäftsversicherungen bieten wir Ihnen individuelle Versicherungslösungen und beraten Sie gerne unverbindlich.
Gefahrtragung und Fremdware
Die gängigen Versicherungspolicen am Markt versichern die Ware, für die Sie als versicherte Partei, die Gefahr tragen. Gefahrtragung im rechtlichen Sinn bedeutet Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Wenn Sie also als Juwelier die Drittware wie Kommissionen, oder Auswahlen, in gleicher Sorgfalt aufbewahren wie Sie es mit der eigenen Handelsware tun, trifft Sie keine Schuld – Sie sind möglicherweise nicht haftbar zu machen, da Sie für einen Einbruch ebenso nichts können. Die Konsequenz aus vielen marktüblichen Versicherungsverträgen: diese Drittwaren werden nicht entschädigt.

Unterversicherung
Der Gesamtwert aller im Laden befindlichen Waren am Tag des Einbruchs ist erfahrungsgemäß meist höher als die im Vertrag festgesetzte Versicherungssumme. Das hat etwas damit zu tun, dass Marktpreise einer kontinuierlichen Entwicklung unterliegen und in der Regel nahezu täglich steigen, doch der Versicherungsvertrag nicht immer angepasst wird. In den gängigen Versicherungspolicen redet man im Kleingedruckten von einer sog. Unterversicherung – Übersteigt der Wert aller am Schadentag vorhandenen Waren die Versicherungssumme, liegt eine solche vor. Im Schadenfall verlangt der Versicherer dann neben der Auflistung aller gestohlenen Sachen, auch eine komplette Inventur der noch vorhandenen Sachen. Ist die Summe daraus höher als die Versicherungssumme liegt eine Unterversicherung vor. Die Versicherungsleistung wird dann anteilig im Verhältnis der Unterversicherung gekürzt wird.
Versicherungslösungen bei Schwardt
Unsere Versicherungslösungen kennen die genannten Konsequenzen nicht. Unsere Versicherungsprodukte basieren ausschließlich auf zwei Fundamenten:
1) Erstrisikoversicherung
Eine Lösung für die beschriebene Problematik der Unterversicherung bietet der sogenannte Unterversicherungsverzicht. Konkret heißt das, der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf die oben erläuterte Prüfung der Gesamtversicherungssumme und eine anteilige Unterversicherung wird nicht angerechnet. Man versichert auf sogenanntes „erstes Risiko“, im Schadenfall steht also maximal die Versicherungssumme zur Verfügung, die im Vertrag abgeschlossen gilt. Anders als die marktüblichen Anbieter arbeiten wir ausschließlich auf „erstes Risiko“. Ganz außer Acht lassen, sollte man die Überprüfung der Versicherungssumme aber nicht, daher stehen wir im permanenten Austausch mit unseren Kunden und überprüfen auch bestehende Verträge regelmäßig.
2) Gefahrtragung
Anders als die marktüblichen Versicherungsanbieter, schließen unsere Versicherungsbedingungen eine Umwälzung der Gefahrtragung bewusst aus. Durch die besondere Formulierung ‘für Rechnung, wen es angeht‘ schließen wir sowohl fremdes als auch eigenes Interesse in den Versicherungsschutz ein. Somit gilt die eigene Handelsware im Schadenfall genauso abgesichert, wie Drittware, für die Sie die Verantwortung aufgrund geschäftlicher Vereinbarungen übernommen habe.

Als Spezialversicherungsmakler stehen wir Ihnen rund mit unserem Expertenwissen zur Verfügung. Ein direkter und persönlicher Ansprechpartner gehört bei uns zum Standard.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und wünschen Ihnen einen schönen Sommer!
www.schwardt.com
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Seit Unternehmensgründung vor über 25 Jahren fokussiert sich Schwardt Versicherungsmakler auf Versicherungen für die Schmuck- und Uhrenbranche sowie Edelmetallindustrie. Unabhängige, neutrale und nachhaltige Beratung stehen an oberster Priorität. Die vom...
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