Der HDE will endlich Rechtssicherheit bei den Sonntagsöffnungen und will dazu notfalls vors Verfassungsgericht ziehen.
Der Handelsverband gibt sich in Sachen Sonntagsöffnungen kämpferisch und will notfalls klagen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) greift nach der Ankündigung vergangener Woche durch und will dem jahrelangen Ringen um jede einzelne Sonntagsöffnung durch einen verlässlichen Rechtsrahmen ein Ende setzen. „Wir sind entschlossen, Verfassungsbeschwerde einzureichen, um Rechtsklarheit zu bekommen”, sagte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser der „Welt“
Dazu komme es voraussichtlich bereits in den nächsten Monaten. Sollte die Verfassungsbeschwerde ihr Ziel nicht erreichen, werde der Handelsverband eine Initiative für eine Grundgesetzänderung ergreifen. Die Öffnung von Geschäften am Sonntag ist nach laufender Rechtsprechung in Deutschland nur gestattet, wenn sie anlässlich einer kulturellen oder ähnlichen Veranstaltung erfolgt, etwa einem Volksfest. Diese Veranstaltungen sind aber durch die Coronakrise meist abgesagt.
Gegner der verkaufsoffenen Sonntage sind Gewerkschaften und Kirchen, die oft dagegen klagen. Gegen die Kirchen teilt Sanktjohanser kräftig aus. Er wirft ihnen in dieser Sache Doppelzüngigkeit vor. Denn Wallfahrtsorte würden immer wieder großzügig mit Sonntagsöffnungszeiten ausgestattet, ohne dass jemand protestiere, so der HDE-Chef.
Der HDE macht sich für maßvolle Öffnungsmöglichkeiten in einem begrenzten Zeitfenster von 13 bis 18 Uhr an vier bis zwölf Sonntagen pro Jahr stark. Große Hoffnungen richte der Handel nun auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft. Es werde voraussichtlich früher einsetzen als gewohnt, wohl schon im Oktober, so Sanktjohanser. „Es besteht Nachholbedarf.“
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