Der Begriff „Black Friday“ bleibt geschützt. Händler sollten sich bei Werbemaßnahmen auch 2019 zurückhalten.
Der Begriff „Black Friday“ wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und ist nach wie vor geschützt. Wer die Marke rechtswidrig nutzt, also beispielsweise zu Werbe- und Marketingzwecken, muss auch in diesem Jahr mit einer Abmahnung rechnen. Zwar hatte es einen ersten Etappensieg vor dem Gericht gegeben. Am 26. September 2019 fand vor dem Bundespatentgericht in München eine mündliche Verhandlung zur Beschwerde gegen die Löschung der Wortmarke Black Friday statt. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Marke allerdings noch als bestandskräftig. Daher könnte es auch dieses Jahr wieder zu Abmahnungen kommen. Dies ist bereits im Vorjahr geschehen (hier).
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