Abmahnanwälte haben es künftig schwerer

Kleinunternehmer atmen auf: So genannte Abmahnanwälte haben es künftig nicht mehr so einfach. Foto: Shutterstock/Alexander Limbach

Der Bundestag hat den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs abgesegnet. Damit haben es Abmahnanwälte künftig schwerer, die an geschützten Begriffen wie „Black Friday“ oder „Spuckschutz“ kräftig verdienen.


Der Fall um den vermutlich geschützten Begriff „Black Friday“ ging durch die Presse. Aktuelles Beispiel ist auch das Wort „Spuckschutz“. Ein Hersteller hatte von einem so genannten Abmahnanwalt eine saftige Rechnung in Höhe von 16.250 Euro erhalten, da er das angeblich geschützte Wort Spuckschutz verwendet hatte. Nun hat der Bundestag ein erstes Zeichen gesetzt, dass solche Praktiken in Zukunft nicht mehr vorkommen sollen.

„Zahlreiche unseriöse Abmahnverbände und Rechtsanwaltskanzleien haben in den letzten Jahrzehnten die Instrumente der privaten Rechtsdurchsetzung als Einnahmequelle genutzt. Da ging es oft im Kern nicht darum, rechtskonformes Verhalten sicherzustellen, sondern nur darum, Unternehmen zur Kasse zu bitten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das nun vorliegende Gesetz werde die Möglichkeiten des Abmahnmissbrauchs endlich einschränken und damit die private Rechtsdurchsetzung insgesamt stärken. Vorgesehen sind erweiterte Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, eine behördliche Kontrolle der klagebefugten Einrichtungen, verringerte finanzielle Anreize für Abmahnungen und verbesserte Möglichkeiten, Gegenansprüche anzumelden. Genth: „Damit steht ein Instrumentenkasten bereit, um insbesondere kleinere Unternehmen wirkungsvoll vor den Praktiken der Abmahnindustrie zu schützen.“

Das Gesetz soll vor allem dafür sorgen, dass kleine Fehler nicht teuer bestraft werden. Künftig können Kosten für Abmahnungen, die sich gegen „Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten“ richten, nicht beim Gegner in Rechnung gestellt werden. Gerade bei Einzelunternehmen und StartUps hatte dies immer wieder zu Problemen geführt.

Nach Ansicht des HDE sei besonders bemerkenswert, dass der Kläger sich in Zukunft nicht mehr ein Gericht nach seinem Gusto auswählen könne. „Die Streichung des sogenannten Fliegenden Gerichtsstands war lange überfällig und ist ein echter Meilenstein für mehr Fairness im Prozess“, so Genth weiter. Als nächstes muss das Gesetzt den Bundesrat passieren.

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