C&A kassierte vor Gericht eine Niederlage. (Foto: C&A)
Das Modekaufhaus C&A hat im Streit um in der Corona-Krise einbehaltene Miete eine Niederlage erlitten.
Das Landgericht München I gab dem klagenden Vermieter einer Filiale in der Münchner Innenstadt recht. C&A soll nun die Miete für den April 2020 plus Zinsen nachzahlen.
C&A hatte sich auf die coronabedingten Schließungen berufen, um die Miete zu verweigern. Während dieser Zeit seien die Räume nicht zum Betrieb eines Textilkaufhauses geeignet gewesen, was einen Mangel der Mietsache darstelle, argumentierte das Unternehmen nun auch vor Gericht. Dass ein Geschäft für den Publikumsverkehr zugänglich sei, sei eine Grundbedingung für eine Vermietung an den Einzelhandel.
Der Vermieter hatte dagegen argumentiert, es gebe keinen Sachmangel. Der Richter kam zum selben Schluss. Das Verwendungsrisiko könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden, heißt es in der Entscheidung. Auch eine Anpassung des Mietvertrags sah der Richter nicht als zwingend an. Dafür hätte die Mietzahlung für C&A unzumutbar sein müssen, was das Gericht allerdings verneinte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quelle: n-tv.de)
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