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Die USA, Kanada, Großbritannien und Japan haben die Einfuhr von Gold aus Russland verboten. Das hat, wie auch der Umstand, dass die restlichen G7 dem Beispiel nicht gefolgt sind, für Diskussionen gesorgt. Putins Kriegskassa schmälert das Embargo aber nicht, den weltweiten Handel mit dem Edelmetall ebenso wenig.
Seit dem Einmarsch russischer Truppen in der Ukraine stellt sich die demokratische Welt die Frage, wie man dem Aggressor den Geldhahn zur Finanzierung seiner Kriegsmaschinerie zudrehen kann. Bisher wurden sechs Sanktionspakete beschlossen. Diese umfassen unter anderem das Einfrieren der Auslandskonten des Kreml-Chefs und seiner Symphatisanten sowie die Beschlagnahmung ihrer ausländischen Vermögenswerten, wie etwa Yachten und Villen, den Entzug der Überflugs- und Landegenehmigungen für russische Fluglinien, die Sperre der Häfen für die russische Handelsflotte, das Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank oder einen Importstopp für Edelsteine aus russischen Minen.
Vor Kurzem haben die USA, Kanada, Großbritannien und Japan auch die Einfuhr von Gold aus Russland untersagt. Ein Schritt, den die anderen drei G7-Partner Deutschland, Frankreich und Italien, bisher noch nicht mitgegangen sind. Diese Entscheidung könne, so Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Interview mit der ARD, nicht von den G7 getroffen werden, sondern müsse EU-intern beschlossen werden. Einstimmig wohlgemerkt und das ist – wie die Verhandlungen zu vielen anderen Themen bisher gezeigt haben – eine eher zähe Angelegenheit. Mit einem baldigen EU-Bann auf russisches Gold ist in absehbarer Zeit also kaum zu rechnen.
Viel Lärm um nichts
Nachdem die bereits in Kraft befindlichen Wirtschaftssanktionen – wie der bisherige Verlauf der Kampfhandlungen zeigt – Putins Kriegskassa offenbar nicht substantiell geschmälert haben, stellt sich generell die Frage, wie effektiv ein Goldembargo ist.
Zwar liegt Russland im Ranking der Goldfördernationen nach China und Australien auf Platz 3 – aus seinen Minen stammen rund 10% der jährlichen Fördermenge. Es gehört aber nicht zu den großen Exporteuren. Da reicht es gerade für Platz 7 der Weltrangliste. Laut Analyse des Word Gold Councils betrugen Russlands Einnahmen aus dem Goldexport im Vorjahr 14,7 Mrd. US-Dollar und nicht „tens of billions of dollars“, wie US-Präident Biden via Twitter kurz vor dem G7-Gipfel behauptet hatte. Das Edelmetall spielt für den russischen Staatshaushalt im Vergleich zu Erdöl, Gas und Kohle, die im Vorjahr 241 Mrd. US-Dollar einbrachten, keine große Rolle.
Verbote ohne Wirkung
Ein weiterer Grund, warum ein Importstopp seitens der USA, Großbritannien, Kanada und Japan wenig bringt, ist der Umstand, dass diese Länder auch vor dem Ukraine-Krieg keine nennenswerten Mengen aus Russland bezogen hatten. Die Hauptabnehmer sind China und Indien. Und am London Bullion Market, dem wichtigsten außerbörslichen Umschlagplatz für Gold sowie Silber und eine Reihe anderer Rohstoffe, ist seit dem 7. März der Handel von Gold aus russischen Raffinerien ohnehin verboten. Insofern wären die Grenzen für russisches Gold ohnehin dicht und ein zusätzliches Embargo unnötig.
Aber die Lieferketten des Edelmetalls sind höchst komplex und intransparent und bieten wegen mangelhafter Kontrollsysteme große Schlupflöcher. Daher gelangt – Verbote hin oder her – russisches Gold ohnehin in den Handel und die Weiterverarbeitung zu Barren, Münzen, Schmuck oder Uhren. So meldete das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Ende Juni, dass im Mai rund drei Tonnen mit Herkunftsbezeichnung Russland im Wert von 194 Mio. CHF aus Großbritannien – wo der Handel ja eigentlich untersagt ist – in die Schweiz, die größte Gold-verarbeitenden Nation, eingeführt wurden. Das sorgte natürlich für Diskussionen, illegal ist es aber nur, so das BAZG, falls die Barren nach dem 7. März hergestellt worden sind, für alle anderen bestehen – ebenso wie für weitere Goldprodukte, wie Münzen oder Schmuck – keine Importbarrieren.
Unklare Goldquellen haben System
Und selbst Barren, die seit 7. März produziert wurden, können, lässt die Schweizer Goldraffinerie Valcambi per Mitteilung vom 5. Juli wissen, weiterhin legal in die Schweiz eingeführt und weiterverarbeitet werden. Das nämlich von sogenannten Handelsprüfern, die eine Bewilligung des Zentralamtes gemäß Art. 41 EMKG haben, was auf Schweizer Raffinerien zutreffe. Ungeachtet der Tatsache, dass die Sanktionen gegen Russland de facto keine Auswirkungen auf die Tätigkeiten von Valcambi – und vermutlich auch der anderen Schweizer Goldraffinerien – hat, hat das Unternehmen mehrmals darauf hingewiesen, dass seit dem 6. März 2022 kein russisches Gold mehr verarbeitet worden ist.
Wem die drei Tonnen beim Schweizer Zoll gehören, ist bisher nicht bekannt. Und daran wird sich vorläufig auch nichts ändern. Denn das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat im März eine Klage der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in der Schweiz aus dem Jahr 2018 auf Offenlegung der Goldquellen abschlägig entschieden. Die eidgenössischen Goldraffinerien dürfen die Herkunft des von ihnen verarbeiteten Edelmetalls weiterhin verschweigen. Trotz des Rückschlags bleibt die GfbV kämpferisch und zieht mit der Klage, deren Anlass der ökologisch und menschenrechtlich fragwürdige Goldabbau im Amazonasgebiet ist, jetzt vor das Bundesgericht.
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