BVJ: Checkliste für den Einzelhandel

Der Bundesverband der Juweliere (BVJ) hat eine Checkliste herausgebracht, die Tipps gibt und die wichtigsten Fragen zum aktuellen Geschäftsbetrieb, zu Kurzarbeit, Krediten etc beantwortet.


Inwiefern darf ich mein Geschäft betreiben?

  • Ich prüfe die tagesaktuellen Mitteilungen meines Bundeslandes darauf, welche Geschäfte geschlossen bzw. geöffnet werden dürfen (z.B. auf der Website der Landesregierung bzw. Anfrage an meine Ordnungsbehörde vor Ort).
  • Ich biete Dienstleistungen an. Dies kann weiterhin erlaubt sein.
  • Ich betreibe Onlinehandel. Dieser ist in der Regel erlaubt.
  • Ich betreibe (jetzt) einen Abhol-/Lieferdienst. Dieser ist in der Regel erlaubt.
  • Ich habe eine Spezialanfertigung produziert (z.B. Trauring). Diese darf in der Regel abgeholt werden.
  • Ich kommuniziere meine Öffnungszeiten, Kontaktmöglichkeiten und Betriebstätigkeiten auf allen mir möglichen Kanälen

 

Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld?

  • Mindestens 10 Prozent meiner Beschäftigten sind vom Ausfall betroffen.
  • Bevor ich Kurzarbeitergeld beantrage, muss ich alle betroffenen Mitarbeiter über die Situation informieren und schriftlich ihr Einverständnis (oder die des Betriebsrates wenn vorhanden) einholen.
  • Ich beantrage Kurzarbeitergeld online unter „Meine E-Services“ bei der Bundesagentur für Arbeit: arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
  • Alternativ lasse ich mir die benötigten Antragsunterlagen von der Bundesagentur für Arbeit zuschicken.
  • Ich kann Kurzarbeitergeld rückwirkend bis zum 1. März beantragen.

 

Welche Steuervorteilekann ich beim Finanzamt sofort nutzen?

  • Ich lasse die Fälligkeit meiner Steuerzahlungen hinauszögern (stunden).
  • Bei weniger Einkünften kann ich meine Steuervorauszahlungen „unkompliziert und schnell“ herabsetzen lassen.
  • Ich muss bis zum 31.12.2020 keine Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge befürchten.

 

Wann bzw. wie kann ich Sonderkreditebeantragen?

  • Mein Unternehmen war vor der Krise wirtschaftlich gesund.
  • Ich spreche meine Hausbank bzw. Finanzierungspartner auf einen KfW-Kredit an.

 

Wie gehe ich mit angelieferter Ware / Lieferantenum?

  • Grundsätzlich bin ich dazu verpflichtet, bestellte Ware anzunehmen, auch wenn die Schließung meines Ladengeschäftes angeordnet wurde.
  • Um die Überfüllung meines Lagers zu vermeiden, suche ich sofort den Dialog mit Lieferanten und Industriepartnern, um Bestellungen einvernehmlich zu stornieren.

 

Wie verhalte ich mich bei einer drohenden Insolvenz?

  • Ich nutze den auf den 30.09.2020 (sonst 3 Wochen) verlängerten Termin.
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