Der Bundesverband der Juweliere (BVJ) hat eine Checkliste herausgebracht, die Tipps gibt und die wichtigsten Fragen zum aktuellen Geschäftsbetrieb, zu Kurzarbeit, Krediten etc beantwortet.
Inwiefern darf ich mein Geschäft betreiben?
- Ich prüfe die tagesaktuellen Mitteilungen meines Bundeslandes darauf, welche Geschäfte geschlossen bzw. geöffnet werden dürfen (z.B. auf der Website der Landesregierung bzw. Anfrage an meine Ordnungsbehörde vor Ort).
- Ich biete Dienstleistungen an. Dies kann weiterhin erlaubt sein.
- Ich betreibe Onlinehandel. Dieser ist in der Regel erlaubt.
- Ich betreibe (jetzt) einen Abhol-/Lieferdienst. Dieser ist in der Regel erlaubt.
- Ich habe eine Spezialanfertigung produziert (z.B. Trauring). Diese darf in der Regel abgeholt werden.
- Ich kommuniziere meine Öffnungszeiten, Kontaktmöglichkeiten und Betriebstätigkeiten auf allen mir möglichen Kanälen
Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld?
- Mindestens 10 Prozent meiner Beschäftigten sind vom Ausfall betroffen.
- Bevor ich Kurzarbeitergeld beantrage, muss ich alle betroffenen Mitarbeiter über die Situation informieren und schriftlich ihr Einverständnis (oder die des Betriebsrates wenn vorhanden) einholen.
- Ich beantrage Kurzarbeitergeld online unter „Meine E-Services“ bei der Bundesagentur für Arbeit: arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
- Alternativ lasse ich mir die benötigten Antragsunterlagen von der Bundesagentur für Arbeit zuschicken.
- Ich kann Kurzarbeitergeld rückwirkend bis zum 1. März beantragen.
Welche Steuervorteilekann ich beim Finanzamt sofort nutzen?
- Ich lasse die Fälligkeit meiner Steuerzahlungen hinauszögern (stunden).
- Bei weniger Einkünften kann ich meine Steuervorauszahlungen „unkompliziert und schnell“ herabsetzen lassen.
- Ich muss bis zum 31.12.2020 keine Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge befürchten.
Wann bzw. wie kann ich Sonderkreditebeantragen?
- Mein Unternehmen war vor der Krise wirtschaftlich gesund.
- Ich spreche meine Hausbank bzw. Finanzierungspartner auf einen KfW-Kredit an.
Wie gehe ich mit angelieferter Ware / Lieferantenum?
- Grundsätzlich bin ich dazu verpflichtet, bestellte Ware anzunehmen, auch wenn die Schließung meines Ladengeschäftes angeordnet wurde.
- Um die Überfüllung meines Lagers zu vermeiden, suche ich sofort den Dialog mit Lieferanten und Industriepartnern, um Bestellungen einvernehmlich zu stornieren.
Wie verhalte ich mich bei einer drohenden Insolvenz?
- Ich nutze den auf den 30.09.2020 (sonst 3 Wochen) verlängerten Termin.
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