Der Bundesverband der Juweliere (BVJ) gibt Tipps, wie der Einzelhändler derzeit weiter arbeiten kann und was derzeit erlaubt ist.
Die Erlasse der Länder reglementieren und limitieren die Möglichkeiten zur Geschäftsöffnung – nicht aber individuelle Termine, Dienstleistungen und den Fernabsatz, schreibt der Bundesverband in seiner Chef-Info, einer Mail an die Mitglieder. Vor allem der Versand von Waren, aber auch die Abholung von Bestellungen sei nach wie vor möglich. Auch der Dienstleistungsbereich – das Angebot von Reparaturen, Installationen und Konfiguration – sei nicht vollständig eingeschränkt. So hätten die meisten Länder zwar in Allgemeinverfügungen geregelt, dass in Dienstleistungsbetrieben ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden und Dienstleister eingehalten werden müsse, aber untersagt sei es nicht.
Erreichbarkeit – ob per Telefon, E-Mail oder online – sei für Händler, die den Geschäftsbetrieb nicht vollständig einstellen wollen, derzeit das A und O, rät der BVJ Die Kommunikation der Erreichbarkeit auf allen Kanälen, sprich im Schaufenster, auf der Homepage, bei Google, in Kundenmailings, sei das Gebot der Stunde.
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