BVJ: Erreichbarkeit ist das Gebot der Stunde

Der Bundesverband der Juweliere (BVJ)  gibt Tipps, wie der Einzelhändler derzeit weiter arbeiten kann und was derzeit erlaubt ist.


Die Erlasse der Länder reglementieren und limitieren die Möglichkeiten zur Geschäftsöffnung – nicht aber individuelle Termine, Dienstleistungen und den Fernabsatz, schreibt der Bundesverband in seiner Chef-Info, einer Mail an die Mitglieder. Vor allem der Versand von Waren, aber auch die Abholung von Bestellungen sei nach wie vor möglich. Auch der Dienstleistungsbereich – das Angebot von Reparaturen, Installationen und Konfiguration – sei nicht vollständig eingeschränkt. So hätten die meisten Länder zwar in Allgemeinverfügungen geregelt, dass in Dienstleistungsbetrieben ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden und Dienstleister eingehalten werden müsse, aber untersagt sei es nicht.

Erreichbarkeit – ob per Telefon, E-Mail oder online – sei für Händler, die den Geschäftsbetrieb nicht vollständig einstellen wollen, derzeit das A und O, rät der BVJ Die Kommunikation der Erreichbarkeit auf allen Kanälen, sprich im Schaufenster, auf der Homepage, bei Google, in Kundenmailings, sei das Gebot der Stunde.

Teilen
Keine Kommentare

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar

Verwandte Themen

Ähnliche Themen

Derzeit keine Inhalte