Die Bundes-Notbremse kommt!

Das Bundeskabinett beschloss eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. (Credit: ANGHI / Shutterstock.com)

Das Bundeskabinett beschloss eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. (Credit: ANGHI / Shutterstock.com)

Das Bundeskabinett hat aktuell die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.


Damit müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Geschäfte nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.


Demnach gilt:

• Ab einer Infektionsrate von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche müssen Landkreise oder kreisfreie Städte unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 05 Uhr am nächsten Morgen verhängen.   

• Ab einer Inzidenz von 200 Fällen müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen.

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.

Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.

• Bei einer höheren Inzidenz dürfen zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.

• Unternehmen, deren Mitarbeiter nicht im Homeoffice arbeiten, müssen ihren Beschäftigten verpflichtend Corona-Tests anbieten.

Die bundesweite Regelung soll eine einheitliche Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen sicherstellen. Bisher wurden solche Maßnahmen per Verordnung von jedem Bundesland zum Teil unterschiedlich umgesetzt.

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