Energiesparkampagne unterstützt Einzelhandel

Energiesparen im Einzelhandel: Einfacher mit hilfreichen Plakaten des Handelsverbands. © HDE

Energiesparen im Einzelhandel: Einfacher mit hilfreichen Plakaten des Handelsverbands. © HDE

Wie kann man seine Kosten senken? Tür zu, Beleuchtung reduzieren. Dank einer Plakatkampagne des Einzelhandels kommen die Kunden trotzdem ins Geschäft.



Mit Plakaten gegen die Kostenexplosion: Die Klimaschutz-Offensive des Handels will Unternehmern helfen, Energie und damit auch Kosten einzusparen. In einer neuen Kampagne des vom Handelsverbands Nordrhein-Westfalen gibt es nun kostenlose Plakate für die Eingangstür der Geschäfte.

Die Idee: Eine geschlossene Tür und reduzierte Beleuchtung sparen Geld. Damit Kunden nicht von diesem Anblick fehlgeleitet werden, prangt das Plakat an der Tür mit der klaren Botschaft „Geschäft offen!“

Der HDE weiß um die Schwierigkeiten, die die Energiekrise dem Einzelhandel im Moment beschwert. „Der Einzelhandel ist gleich doppelt betroffen. Die Unternehmen haben höhere Kosten und den Kunden bleibt angesichts steigender Nebenkosten weniger Geld für den Konsum. Die Branche will in dieser auch für die Gesamtgesellschaft schwierigen Phase ihren Beitrag zum Energiesparen leisten und startet deshalb eine Plakataktion für Händlerinnen und Händler“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.


Plakate kostenlos verfügbar

Die Plakate gibt es in verschiedenen Varianten. Sie stehen deutschlandweit allen Handelsunternehmen kostenlos zum Download zur Verfügung. Händlerinnen und Händler können die Plakate ab sofort direkt bei der Klimaschutzoffensive kostenfrei bestellen unter der E-Mail-Adresse klimaschutz@hde.de.

Die Auswahl aller Plakate als Datei zum Download finden Sie direkt auf der Website der HDE-Klimaschutzoffensive.

Heizen wird teurer. Das trifft den Einzelhandel gleich doppelt, weil auch die Kunden sparen müssen. © Shutterstock
Heizen wird teurer. Das trifft den Einzelhandel gleich doppelt, weil auch die Kunden sparen müssen. © Shutterstock

Lob und Kritik für Maßnahmen des Bundeskabinetts

Mit seinen Maßnahmen ist der HDE dem Bundeskabinett bereits einen Schritt voraus. Das Bundeskabinett hat sich am vergangenen Mittwoch mit zwei Verordnungen über Maßnahmen zum Energiesparen befasst.

Vorgesehen sind Regeln zur Absenkung der Mindestraumtemperaturen am Arbeitsplatz. Dort soll in Zukunft eine Mindesttemperatur von 19 °C herrschen. Der HDE sieht diesen Ansatz als positiv.

„Das Ziel muss sein, weitere Energiesparpotenziale optimal auszuschöpfen, ohne dabei aber die Gesundheit oder die Leistung der Beschäftigten zu beeinflussen“, äußerte sich Stefan Genth.

Nach den Regelungen des Bundeskabinetts haben private Arbeitgeber weniger Spielraum bei den Temperaturabsenkungen als Arbeitgeber im öffentlichen Bereich. Diese Entscheidung ist aus der Sicht des HDE nicht nachvollziehbar.

„Private Arbeitgeber müssen Mindesttemperaturen garantieren, während bei den öffentlichen Arbeitgebern dieselben Temperaturen als Höchsttemperaturen gelten. Dadurch können öffentliche Arbeitgebern deutlich mehr Energie einsparen, weil sie weniger heizen müssen“, so Genth.

Die Verordnungen sind aktuell außerdem nur kurzfristig geplant. Am 28. Februar 2023 sollen sie wieder außer Kraft treten. Laut Stefan Genth reiche dieser Zeitraum in einem kalten Frühjahr nicht aus, da die Heizperiode in Deutschland meist länger andauere.

Minimal oder gar nicht beleuchtet: So könnten Schaufenster in Zukunft aussehen. © Shutterstock
Minimal oder gar nicht beleuchtet: So könnten Schaufenster in Zukunft aussehen. © Shutterstock

Tür zu, Licht aus!

Die Verordnung des Bundeskabinetts widmet sich ebenfalls dem Thema Ladentür. Sie sollen in Zukunft nicht mehr dauerhaft geöffnet bleiben, um Energie einzusparen. Und auch Werbeanlagen sollen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens ausgeschaltet bleiben.

Genau diese zwei Themen deckt der HDE nun mit seiner Plakat-Kampagne ab.

Allerdings gibt Genth auch zu bedenken, dass Beleuchtung in der Innenstadt bei den Menschen nachts für ein besseres Sicherheitsgefühl sorge.

Die Maßnahmen, die dabei helfen sollen, eine nationale Gasmangellage abzufangen, treten ab dem 1. September bzw. dem 1. Oktober in Kraft, sofern das Bundeskabinett zustimmt.

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