Erstes Verfahren gegen Vermittler von PIM-Goldanlagen


Die Kanzlei SGP-Rechtsanwälte aus Bremen vertraten laut anwalt.de einen Kläger, der 2016 auf Beratung und Empfehlung einer Vermittlerfirma einen Bonusgoldkauf-Plus-Vertrag mit der PIM-Gold GmbH abgeschlossen hatte. Der Vermittler hatte den Goldsparplan als absolut sichere Anlage angepriesen, bei der das Gold sicherungsübereignet und insolvenzgeschützt eingelagert sei. Statt einer Lagerung des Goldes zu Hause wurde auf die vermeintlichen Vorzüge einer Einlagerung im Tresor der PIM-Gold GmbH hingewiesen. Dort würde das Gold – versichert gegen Feuer und Diebstahl – im Hochsicherheitstresor lagern. Der Clou war aber, dass die PIM-Gold GmbH für die Einlagerung des Goldes eine monatliche Rendite von 0,5 % in Form von Bonusgold in Aussicht gestellt hat. Die Vermittler, so die Auffassung der Richter, hätten dabei ohne größere Probleme erkennen können, dass das Geschäftsmodell der PIM-Gold GmbH in der Form unplausibel war. Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Der Kläger erhält knapp 2/3 seines eingesetzten Geldes zurück. Die SGP-Rechtsanwälte: “Wer als Geschädigter bis jetzt noch nicht sein Recht in die Hand genommen hat, sollte dies tun.”

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