HDE kritisiert Pläne zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts

Mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative wollen auch sechs Bundesländer die Einführung des sogenannten Unternehmensstrafrechts in Deutschland verhindern (Foto: Shutterstock).

Mit Sorge sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Unternehmensstrafrechtes.


Positiv bewertet der HDE deshalb die Ankündigung des bayerischen Wirtschaftsministers und der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin, gemeinsam mit vier weiteren Bundesländern einen Antrag in den Wirtschaftsausschuss des Bundesrats einzubringen, um eine Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft zu verhindern. „Der Regierungsentwurf ist ein Schnellschuss, die Beschlussfassung erfolgte ohne Beratung im Kabinett in einem völlig übereilten Verfahren, so dass die berechtigte Kritik der betroffenen Wirtschaftsbranchen überhaupt nicht berücksichtigt werden konnte“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Mit dem Gesetz könnten Unternehmen schuldlos für das Fehlverhalten einzelner in Haftung genommen und mit unverhältnismäßigen Strafen sanktioniert werden.

Genth: „Der Gesetzentwurf geht in die völlig falsche Richtung, weil er Unternehmen pauschal kriminalisiert und an entscheidenden Stellen gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstößt. Ein solches Gesetz würde auch rechtstreue Unternehmen erheblich belasten, weil es beispielsweise auch kleine Unternehmen faktisch zur Einrichtung eines Compliance-Systems zwinge. Mit Blick auf das im Koalitionsausschuss im April beschlossene Belastungsmoratorium fordert der HDE die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf grundsätzlich wegen der Corona-Krise mindestens bis zur nächsten Legislaturperiode zurückzustellen.

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