Ohrlochstech-Verband: Kein Grund nicht zu stechen

Dürfen Juweliere und Goldschmiede Ohrlochstechen? Der Internationaler Verband der Ohrlochstech-Spezialisten (EPM) sieht keinen Grund, derzeit nicht Ohrlöcher zu stechen. Allerdings unter Beachtung der empfohlenen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.


Nach Auffassung des EPM mit Sitz in Aachen kann Ohrlochstechen in Zeiten der Corona-Pandemie unter Beachtung der empfohlenen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen wiederaufgenommen und ausgeübt werden. Nach Einschätzung des EPM liegt beim Ohrlochstechen kein außerordentliches Infektionsrisiko vor, das über das normale Ansteckungsrisiko der Allgemeinbevölkerung hinausgeht.

Auch Friseure, die ebenfalls direkten Kontakt zu den Kunden haben, dürfen wieder arbeiten. Die Berufsgenossenschaft hat empfohlen, dass Friseure keine spontanen Termine mehr realisieren sollen, sondern nur nach telefonischer oder digitaler Absprache. Hände sollen nach Betreten des Salons desinfiziert oder gewaschen werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle, also Mitarbeiter und Kunden, Pflicht. Möglichst sollen keine Begleitpersonen mitkommen. Und der „Mindestabstand von 1,5 Metern soll – wo es möglich ist – eingehalten werden“, formuliert die Genossenschaft.

Auch beim Ohrlochstechens sei die sichere Wiederaufnahme und Ausübung des Ohrlochstechens gerechtfertigt – mit geeigneten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, die beim Ohrlochstechen insbesondere im Rahmen der landesrechtlichen Hygiene-Verordnungen ohnehin schon standardmäßig auf einem hohen Niveau liege, so der Verband. In diesem Zusammenhang verweist der Verband auf die Hygienepläne der Hersteller von Ohrlochstechsystemen, die unter anderem eine erforderliche Einverständniserklärungen vorsehen, die nicht zuletzt die nachträgliche Erreichbarkeit von Kunden im Bedarfsfall gewährleistet. Sprich: Die Daten der Einverständniserklärung könnte im Infektionsfall helfen, die Infektionskette nachzuverfolgen.

Um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus noch weiter zu minimieren, empfiehlt der Verband über die geltenden Hygienemaßnahmen hinaus weitere flankierende Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zur sicheren Wiederaufnahme und Ausübung des Ohrlochstechens. Dies sind im Einzelnen:

  • Ohrlochstech-Spezialisten sollten Handschuhe und – wo es vorgeschrieben ist – außerdem Mund- und Nasen-Masken tragen.
  • Wo es vorgeschrieben ist, müssen zudem Kunden Mund- und Nasen-Masken tragen. Erkrankte oder infizierte Kunden sollten nicht bedient werden.
  • Weiterhin sollte Handdesinfektion bereitgestellt werden.
  • Die Flächendesinfektion sollte vor und nach jedem Ohrlochstechprozess erfolgen.
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