Schmuckpreis: Sieger darf Auszeichnung behalten

Das Löwenmotiv des Schmuckstücks, das beim 50. Deutschen Schmuck- und Edelsteinpreis 2019 mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde, ist wettbewerbsgerecht! Das entschied der erweiterte Vorstand des Bundesverbandes der Edelstein- und Diamantindustrie e.V. 


Das dreidimensionale Siegerschmuckstück zum Thema “Flower Power” des 50. Deutschen Schmuck- und Edelsteinpreises 2019 von Graveurmeister Christian Lorenz aus Idar-Oberstein ist wettbewerbsgerecht. Zu diesem Ergebnis kam der Vorstand des Bundesverbandes der Edelstein- und Diamantindustrie einstimmig nach einer außerordentlichen Sitzung, die aufgrund von Plagiatsvorwürfen gegen Lorenz einberufen worden war.

Geschäftsführer Jörg Lindemann: “Im Übrigen verweist der Vorstand auch ausdrücklich auf die Würdigung der Jury, die schwerpunktmäßig die herausragende handwerkliche Qualität der Arbeit im Ganzen herausgestellt hat.” Lorenz habe sich zwar stark an die zweidimensionale Vorlage des “King of the Lion” der Künstlerin Svenja Schmitt (Künstlername “Pixie GOLD”) aus Berlin angelehnt, aber mit eigenen Gestaltungselementen daraus ein hochwertiges dreidimensionales Schmuckstück kreiert. Insofern sei das Löwenamulett “definitiv keine Kopie”.

Das Bild des aufwendig gestalteten und mit Blumen und Federn verzierten Löwenkopfes wird auch als „Malen nach Zahlen“-Malset für 14,99 Euro auf Amazon verkauft – allerdings ohne das Einverständnis der Berliner Künstlerin. Gegenüber dem Vorstand des Bundesverbandes der Edelstein- und Diamantindustrie bestätigte Svenja Schmitt hingegen schriftlich, dass sie die künstlerische Anlehnung von Christian Lorenz an ihr Original nicht beanstandet.
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